Rahmenverträge für IT-Beratungsleistungen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für IT-Beratungsleistungen
Beratungsleistungen
- zur Umsetzung der Strategie für IT und E-Government und rechtlicher Vorgaben im Bereich IT und E-Government;
- zur Weiterentwicklung der Strategie für IT und E-Government; - zur CIOOrganisation;
- zum strategischen Architekturmanagement und Technologieeinsatz,
- zu IT-Controlling, Evaluierungen und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,
- zum Aufbau und Betrieb von IT-Systemen und IT-Fachverfahren.
Die Laufzeit der Rahmenverträge beträgt 4 Jahre plus eine einmalige Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Verlängerungsoption ist nach § 4 EG Abs. 7 VOL/A ausnahmsweise wegen der Komplexität und der mangelnden Vorhersehbarkeit der projektgebundenen Beratungsleistungen geboten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag über IT-Beratungsleistungen
Ort: Hamburg, Berlin, Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungenüber das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertesUnternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoßinnerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfenzu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sid.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zur Absicherung der Leistungserbringung bis zum Zustandekommen der Nachfolgerahmenverträge erfolgte am 14.05.2021 eine interimische Verlängerung der Rahmenvertragslaufzeit um vier Monate.
Die Laufzeit der Rahmenverträge hat 4 Jahre plus eine einmalige Verlängerungsoption von 12 Monaten betragen. Die Verlängerungsoption war nach § 4 EG Abs. 7 VOL/A ausnahmsweise wegen der Komplexität und der mangelnden Vorhersehbarkeit der projektgebundenen Beratungsleistungen geboten. Entsprechend Abschnitt VII.1.4) erfolgte eine übergangsweise Verlängerung des Rahmenvertrags um vier Monate.
Ort: Hamburg, Berlin, Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Interimische Verlängerung der Rahmenverträge um vier Monate unter Beibehaltung aller sonstigen Regelungen der Rahmenverträge.
Es werden weiterhin und möglichst unterbrechungsfrei entsprechende Beratungsleistungen benötigt. Die notwendige Nachfolgeausschreibung wurde bereits begonnen, konnte aber aus nachvollziehbaren sachlichen Gründen noch nicht abgeschlossen werden: Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 03.05.2021 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl./S) und damit noch vor dem Ablauf der zu verlängernden Rahmenverträge. Die Vorbereitung der Nachfolgeausschreibung hat sich durch die Covid19-Pandemie bedingten Einschränkungen und die von Dezember 2020 bis Mai 2021 geltende vorläufige Haushaltsführung verzögert.