1 Stück kettengetriebener Geräteträger Referenznummer der Bekanntmachung: 1217305-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
1 Stück kettengetriebener Geräteträger
1 Stück kettengetriebener Geräteträger, Einsatzgewicht 8 - 9 t
07580 Ronneburg
Lieferleistung von 1 Stück kettengetriebenem Geräteträger für vorhandene Bodenbearbeitungs-/Sägerätekombination, Einsatzgewicht 8 bis 9 t
Technische Daten
• 6-Zylinder-Dieselmotor, EU Stufe V
• Hubraum 8.000-9.000 cm³
• Nennleistung nach ECE (Bruttoleistung) 250-300 kW
• Drehmoment min. 1.600 Nm
• Kraftstofftankvolumen min. 250 Ltr.
• Hydrostatischer Fahrantrieb, Geschwindigkeitsbereich min. 0-20 km/h
Fahrerkabine und sonstige Ausstattung
• ROPS-zertifiziert
• Rundumverglasung inkl. Sonnenblende oder Rollo an Frontscheibe
• Scheibenwischer an Frontscheibe
• Sämtliche Scheiben beheizbar
• Klimaanlage
• Standheizung inkl. Kaltstarteinrichtung
• Verstellbarer und gefederter Fahrersitz inkl. Sitzheizung
• Lenkradsteuerung
• Lenksäule verstellbar
• Joystick-Steuerung für Anbaugeräte
• Funkvorbereitung
• Farbdisplay zur Anzeige der Betriebszustände sowie Konfiguration Arbeitsausrüstung
• Nothammer und Sanikasten
• Rückspiegel (inkl. Weitwinkelspiegel) beidseitig, elektrisch einstell- und beheizbar
• Fahrerkabine, Motorraumklappen und Tankdeckel verschließbar
• Batteriehauptschalter
• Zentralschmieranlage
• Schutzbelüftungsanlage gegen kontaminierte Stäube, Typ SEKA SBA 80
• Installation Feuerlöscher (Aufladelöscher) außen am Geräteträger, vorzugsweise Typ P6, Hersteller Neuruppin
Fahrwerk
• Rahmen und Fahrwerk verstärkt für Ganzjahreseinsatz
• Bodenschutzbleche
• Stahlkette in Deponieausführung, Breite 1.600-1.800 mm
• Hydraulische Kettenspannung, aus Fahrerkabine bedienbar
• Gekapselte Fahrantriebe, entsperrbar
• Vollstahl-Antriebräder, gehärtet
• Vollgummi-Laufräder
Zusatzbeleuchtung
• LED-Arbeitsscheinwerfer
Arbeitsausrüstung
• Front- und Heckhydraulik
• Hydraulisch-betätigter Frontschubrahmen
• Hochdruckhydraulikanschluss frontseitig, min. 400 bar
• Dreipunkt-Heckkraftheber Kat 2/3
• Nutzlast Ladefläche min. 2.000 kg
• 12-Wege-Räumschild inkl. Hardox-Schürfleiste frontseitig (verschraubte Einzelsegmente), Breite 5.000-5.300 mm
• Variables Zusatzgewicht für Ladefläche, Gewichtsbereich 1.000-2.000 kg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Stück kettengetriebener Geräteträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sayda
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09619
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.