Erweiterung Sporthalle Freital-Hainsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2021VN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://twf-freital.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Sporthalle Freital-Hainsberg
Die Technischen Werke Freital beabsichtigt die Erweiterung der vorhandenen 2-Feld Sporthalle der Grundschule Geschwister Scholl um eine 1-Feld Sporthalle in Freital-Hainsberg
Grundschule Geschwister Scholl Richard-Wolf-Str. 1 01705 Freital
Der Auftraggeber beabsichtigt die
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10, LPH 5-9 inkl. Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI 2013 i.V.m. Anlage 14
- Besondere Leistungen: Beratungsleistung zum Wärmeschutz
zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen 5-9 liegt das Auftragsende voraussichtlich September 2022 (Abschluss LPH 8).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IB A. Fischer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freital
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01705
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYCH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.