Konstruktion, Errichtung und Wartung der Verdichtereinheiten für das Projekt Verdichterstation Sayda
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Konstruktion, Errichtung und Wartung der Verdichtereinheiten für das Projekt Verdichterstation Sayda
Gegenstand dieser Ausschreibung ist gemäß der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von zwei neuen Maschineneinheiten mit Gasturbinen- bzw. Gasmotorantrieb sowie der zugehörigen einheitenbezogenen Neben- und Hilfsanlagen.
ONTRAS Verdichterstation Sayda
Neuhausener Straße 1
09619 Sayda
Die ONTRAS Gastransport GmbH betreibt in der Nähe der deutsch-tschechischen Grenze die Verdichterstation Sayda. Die Verdichterstation Sayda existiert seit 1975 und ist ein wichtiger Knotenpunkt im deutschen und europäischen Erdgasnetz. Die Station war ursprünglich als grenznahe Druckverdichterstation für den Import aus Richtung Tschechien geplant. Heute wird der Betrieb in Sayda zur Anpassung des Netzdruckes in alle Richtungen verwendet. Sie erfüllt eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Versorgungssicherheit von Sachsen, Deutschland, zukünftig vor Allem aber für den grenzüberschreitenden Gastransport Richtung Tschechien. Die Anpassung der Kapazitäten geht auch aus dem Netzentwicklungsplan 2018 hervor. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von zwei neuen Maschineneinheiten mit Gasturbinen- bzw. Gasmotorantrieb sowie der zugehörigen einheitenbezogenen Neben- und Hilfsanlagen. Ergänzend zu den technischen Anforderungen wurden weitere Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Auslegung definiert, die auch in den Planungen der Verdichtereinheiten zu berücksichtigen sind. Direkt nach Beauftragung (geplant im Mai 2021) hat der Auftragnehmer mit der Konstruktion der Verdichtereinheiten zu beginnen. Die Anlieferung der Verdichtereinheiten in Sayda hat nach derzeitiger Planung bis zum September 2022 zu erfolgen, sodass die Inbetriebnahme der Verdichtereinheiten im Juni 2023 sichergestellt werden kann. Der zu schließende Wartungsvertrag beginnt nach der Abnahme und soll über einen Zeitraum von 36 Monaten mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 24 Monate geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363