Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Niederwiesa im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Referenznummer der Bekanntmachung: BB_Liwa2019
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederwiesa
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde-niederwiesa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Niederwiesa im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Die Gemeinde Niederwiesa hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag eingereicht und am 19.12.2017 einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten. Des Weiteren hat die Gemeinde Niederwiesa einen Antrag auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie Digitale Offensive Sachsen (RL DiOS)“ gestellt und am 13.03.2018 eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung, die unter https://www.breitbandausschreibungen.de/ heruntergeladen werden kann.
Gemeinde Niederwiesa
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten der Gemeinde Niederwiesa auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Vergabenummer: BB_Liwa2019
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung, die unter https://www.breitbandausschreibungen.de/ heruntergeladen werden kann.
- Kriterium: Zuschlagskriterium I. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40%
- Kriterium: Zuschlagskriterium II. Qualität des Erschließungskonzepts einschließlich Vermarktungs-, Wartungs- und Betriebskonzept 30%
- Kriterium: Zuschlagskriterium III. Qualität des Konzepts in Hinblick auf die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene von mindestens sieben Jahren 10%
- Kriterium: Zuschlagskriterium iV. Endabnehmerpreise 20%
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Niederwiesa im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.breitbandausschreibungen.de/) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) bekannt gemacht.
Ort: keine Angaben
Land: Deutschland
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Es wird verwiesen auf VI.3). Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift und die Vergabe außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Trotz der Unterschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes wird eine Binnenmarktrelevanz bejaht und die Ausschreibung ebenfalls EU-weit im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Etwaig notwendige Änderungen werden im EU-Amtsblatt mitgeteilt.
Unabhängig hiervon haben Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung bis zum Ablauf der unter IV.2.2) gesetzten Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind.
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland