1MV AMS Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: EUVV2101
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
1MV AMS Anlage
Anschaffung eines hochmodernen Beschleuniger-Massenspektrometrie-Systems (Accelerator Mass Spectrometry, AMS).
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Die Anlage wird aus einem kompakten 1-Megavolt-Tandembeschleuniger (MV) inklusive hochsensitiver Analyseeinheit bestehen und zusätzlich mit einem innovativen neuartigen Laser-/Ionenkühler-Partikelinjektionssystem gekoppelt werden. Jüngste Entwicklungen in der Beschleuniger-Massenspektrometrie haben einen bedeutenden Fortschritt in der Messtechnik gebracht: ein neuartiges relativ kompaktes AMS-System verspricht eine Messempfindlichkeit, die bisher nur von den größten AMS-Systemen erreicht werden konnte. Wichtig ist, dass das neue konzeptionelle Design des kompakten 1-MV den zusätzlichen Vorteil bietet, genauere Messungen zusammen mit einer stark verbesserten Messeffizienz durchführen zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Eine neue hochmoderne Beschleunigermassenspektrometrie-Anlage (Accelerator Mass Spectrometry, AMS) für die Forschung und Entwicklung (F&E) ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Dieses System welches ein kompaktes AMS-System bildet, besteht aus einem 0.3 – 1-Megavolt (MV)-Tandembeschleuniger und wird mit einem innovativen neuen Typ eines Partikelinjektionssystems sowie daran gekoppelten Laser- / Ionenkühler kombiniert.
Gemäß der Europäischen Kommission im Beihilferecht ist Forschung definiert als zielgerichtete und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen. Ziel der Forschung ist daher die Gewinnung neuer Erkenntnisse, welche zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht vorliegen. Der Begriff Entwicklung ist dort definiert als die experimentelle Erreichung bzw. der Erwerb, die Kombination, die Formung und die Verwendung vorhanden wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung von Planende und Vorkehrung oder Konzepten für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Der Schwerpunkt dieser neuen Einrichtung, also dieser Forschungsanlage samt Gebäude, wird sowohl in der Grundlagenphysik als auch in Beschleunigeranwendungen liegen, die von der Umwelt über Ressourcen bis hin zur Astrophysik reichen. Die neue Anlage basiert auf jüngsten Entwicklungen in der Beschleunigermassenspektrometrie, die sowohl kommerzielle Anlagenteile sowie auch Eigenentwicklungen beinhaltet. Dieser neue Typ eines relativ kleinen und kompakten AMS-Systems verspricht eine besondere Messempfindlichkeit und wird eine Reihe neuer Anwendungen ermöglichen. Eine ständige Weiterentwicklung und entsprechende Änderung am Gerät zur Forschung und Untersuchung wird dabei angestrebt.
Weltweit gibt es nur wenige Firmen die eine derartige, für unsere besonderen Anforderungen geeignete, Forschungsanlage anbieten können. Die bekannten Firmen welche weltweit als geignet identifiziert wurden sind Ionplus (Schweiz), welches ein spin-off der ETH Zurich ist, High Voltage Engineering Europe (Niederlande), ein globaler Player auf diesem Gebiet und die National Electrostatics Corp (USA), welche weltweit Beschleunigeranlagen seit Jahrzehnten baut. Diese Anbieter wurden für das Verfahren eingeladen ihr System vorzustellen und deren Vorschläge wurden danach auf unsere Bedürfnisse hin analysiert. Die zukünftige Anlage ist speziell auf unsere geplanten neuen Aktivitäten für höchste Sensitvität und Selektivität optimiert und ist in dieser Form daher nicht allgemein zu erwerben, sondern nur durch Anpassung und eigne Weiterentwicklung zu erreichen. Weiterer Schwerpunkte der Anlage sind eine Reihe an speziellen Anforderungen, welche die verschiedenen potentiellen Anbieter in unterschiedlicher Weise erfüllen konnten, wie z. B. die Möglichkeit von Anbauten für die zukünftigen Erweiterungen um neue Anwendungsgebiete zu erschließen. Die Abteilung „Beschleuniger-Massenspektrometrie und Isotopenforschung“ am HZDR verfügt über langjährige internationale Erfahrung mit verschiedensten Typen von AMS-Anlagen und konnte so die für unsere Zwecke der Forschung und Entwicklung in diesem Bereich geeignetste Anlage identifizieren.
Die Leistung darf keinen kommerziellen Nebenzweck gemäß dem zweiten Nebensatz des § 14 Abs. 4 Nr. 4 verfolgen oder dazu verwendet werden, da sonst keine F&E-Zweckbestimmung vorliegt. Die experimentelle Erprobung von Verfahren ist ebenfalls beihilfefähig, soweit sie nicht in industriellen Anwendungen umgewandelt wird. Die Entwicklung beinhaltet also auch die Erstellung von nutzbaren Pilotanlagen, wobei diese als das kommerzielle Endprodukt genutzt werden kann, wenn deren Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre. Der zu beschaffende AMS-Beschleuniger dient aber hier allein der Spitzenforschung und wird weder für eine Serienproduktion noch zur kommerziellen Verwertung geplant und beschafft.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Middleton
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 53562
Land: Vereinigte Staaten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht bekannt gegeben, es ist daher der fiktive Wert 1 EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]