Abschleppdienstleister für die Polizei
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 599-1518
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppdienstleister für die Polizei
Abschleppvorgänge für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Raum Flensburg
Raum Flensburg
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren.
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Husum
Raum Husum
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
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Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Schleswig
Raum Schleswig
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Treia
Raum Treia
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Gelting
Raum Gelting
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Enge Sande
Raum Enge Sande
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Niebüll
Raum Niebüll
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Sylt
Raum Sylt
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Erfde
Raum Erfde
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Tönning
Raum Tönnig
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Eckernförde
Raum Eckernförde
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Büdelsdorf
Raum Büdelsdorf
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Owschlag
Raum Owschlag
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Schacht-Audorf
Raum Schacht-Audorf
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Nortorf
Raum Nortorf
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Todenbüttel
Raum Todenbüttel
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Neumünster
Raum Neumünster
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Kiel
Raum Kiel
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Plön
Raum Plön
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Lütjenburg
Raum Lütjenburg
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Lübeck
Raum Lübeck
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Eutin
Raum Eutin
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Heiligenhafen
Raum Heiligenhafen
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Fehmarn
Raum Fehmarn
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Bösdorf
Raum Bösdorf
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Oldenburg i. H.
Raum Oldenburg i. H.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Neustadt
Raum Neustadt
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Selmsdorf
Raum Selmsdorf
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Ratekau
Raum Ratekau
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Süsel
Raum Süsel
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Bad Segeberg
Raum Bad Segeberg
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Großenaspe
Raum Großenaspe
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Kaltenkirchen
Raum Kaltenkirchen
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Norderstedt
Raum Norderstedt
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Hamburg 1
Raum Hamburg
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Langeln
Raum Langeln
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Appen
Raum Appen
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Quickborn
Raum Quickborn
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Pinneberg
Raum Pinneberg
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Elmshorn
Raum Elmshorn
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Henstedt-Ulzburg
Raum Henstedt-Ulzburg
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Hagen
Raum Hagen
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Schackendorf
Raum Schackendorf
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Itzehoe
Raum Itzehoe
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Kellinghusen
Raum Kellinghusen
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Glückstadt
Raum Glückstadt
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Marne
Raum Marne
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Hemmingstedt
Raum Hemmingstedt
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Bargenhorst
Raum Bargenhorst
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Herzhorn
Raum Herzhorn
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Zarrentin
Raum Zarrentin
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Mustin
Raum Mustin
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Vallun
Raum Vallun
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Schwarzenbek
Raum Schwarzenbek
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Lürschau
Raum Lürschau
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Hamburg 6
Raum Lürschau
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Barsbüttel
Raum Barsbüttel
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Hammoor
Raum Hammoor
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Bad Oldesloe
Raum Hammoor
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Reinfeld
Raum Reinfeld
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Raum Oststeinbek/Havighorst
Raum Oststeinbek/Havighorst
Die Landespolizei Schleswig-Holstein muss aus unterschiedlichen Gründen im Rahmen ihrer Befugnisse die Bergung, Transporte oder die Sicherstellung, Beschlagnahme und Verwahrung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und von Grundstücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Beweissicherung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlassen. Diese Leistungen sind ganzjährig zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.
...
Der Tätigkeitsbereich der Abschleppunternehmen im Sinne dieser Qualitätskriterien ist
— das Abschleppen,
— das Schleppen,
— das Bergen
— das Transportieren sowie
— das Verwahren
Von ein- oder mehrspurigen Fahrzeugen bei Vermittlungen polizeilich veranlasster Maßnahmen.
Für die Aufnahme von Unternehmen in die Vermittlungsliste sind die nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Unternehmen haben sich schriftlich und rechtsverbindlich zu verpflichten, diese
Mindestanforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31. Oktober 2022 automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende seitens der Landespolizei gekündigt wird.
Die Verlängerungsoption kann max. für 2 Jahre erfolgen. Nach dem 31. Oktober 2024 ist keine Verlängerung des Vertrages mehr möglich.
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der Abschleppleistung aus der Rahmenvereinbarung „ Abschleppdienstleister für die Polizei.“
Hier findet das Kaskadenprinzip bei den Losen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
— keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart „Abschleppunternehmen“, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020).
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5. Eigenerklärung (Formblatt), ob und im welchen Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrag-/aufträge und Benennung der/s Nachunternehmens (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
6. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
7. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018-2020) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
8. Eigenerklärung, dass das Abschleppunternehmer grundsätzlich eine 24-Stunden Einsatzbereitschaft ganzjährig sicherstellt (24/7-Abschleppunternehmen).
...
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
a. Nachweis über die Anmeldung des Bergungs-/Abschleppgewerbes nach § 14 GewO,
b. Nachweis Bescheinigung der Immissionsschutzbehörde über das Nichtvorliegen von beschränkten Auflagen für den 24 Stunden Dienst,
c. Erlaubnisurkunde nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz oder die Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 der VO (EG) Nr. 1072/2009.
Spätestens nach dem Eintrag des Betriebes in die Vergabeliste sind folgende Ausnahmegenehmigungen, falls noch nicht vorhanden, einzuholen:
— § 15 a StVO (Abschleppen von Fahrzeugen), soweit das Abschleppunternehmen auf Autobahnen eingesetzt wird oder über Autobahnen abschleppen darf,
— § 29 Abs. 3 StVO (Schwer- und Großraumtransport),
— Schleppgenehmigung nach § 33, § 70 StVZO.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-P0-21-1247000-4122.6) bis spätestens 29. August 2021, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
...
9. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
10. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
11. Ausgefülltes Preisblatt sowie Kostendarstellung (Formblätter) der Abschleppkosten.
12. Eigenerklärung, dass das Abschleppunternehmer selbst oder das von ihm eingesetzte Personal bei regulären Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens 30 Minuten am Einsatzort ist. Für den Bereich des Schwerverkehrs sind nach den regionalen Gegebenheiten Abweichungen möglich.
13. Eigenerklärung zur Gewährleistung der Einhaltung der von den Abschleppunternehmen zu erfüllenden Mindestanforderungen an den Betrieb und das Personal, an den betrieblichen Fuhrpark sowie an das Betriebsgelände (gem. den Vergabeunterlagen).
14. Kopie der Gewerbeanmeldung für das Bergungs- und Abschleppgewerbe bzw. eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges vorlegen.
15. Bestätigung über die nachfolgend genannten Risikodeckungen / Versicherungen müssen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, einem Makler (nicht von einer Agentur) oder sonstigen Berechtigten ausgestellt sein.
16. Eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen, die die Risiken aus den Arbeiten im Tätigkeitsbereich sowie aus Arbeiten auf fremden Grundstücken, soweit sie nicht aus dem Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen herrühren, abdeckt.
17. Nachweis über die Bergungs- und Abschlepp-Haftungsversicherung (ehemals Hakenlastversicherung).
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]