Fachplanerleistungen Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung) für Komplexsanierung Brandvorwerkstr. 66, 68 / Seinstr. 6 in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung) für Komplexsanierung Brandvorwerkstr. 66, 68 / Seinstr. 6 in Leipzig
Fachplanerleistungen Haustechnik für KG 410, 420, 430 und 440, in den Leistungsphasen 1-9 mit stufenweiser Beauftragung (zuerst nur Stufe 1: LPH 1-4).
Brandvorwerkstraße 66, 68 und Steinstr. 6 im Süden von Leipzig, PLZ-Bereich 04275, und im Büro des Auftragnehmers
Ausgeschrieben werden die Fachplanerleistungen TGA der Anlagengruppen 410, 420, 430 und 440 für die Sanierung der Brandvorwerkstr. 66, 68 und Steinstr. 6
Für die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In einer ersten Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen.
Die Gebäude Brandvorwerkstr. 66/Steinstr. 6 und Brandvorwerkstr. 68 wurden als zueinander gewandte Flügelbauten 1930 -1931 errichtet und stehen unter Denkmalschutz. Sie befinden sich im Süden von Leipzig und bestehen aus 3 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Von den insgesamt 38 Wohnungen sind aktuell 24 bewohnt. Die 2 Gewerbebereiche sind derzeit ungenutzt. Es ist davon auszugehen, dass die Sanierung unter teilweise bewohnten Bedingungen stattfindet.
Geplant ist eine komplette Sanierung der Gebäude unter Beibehaltung der vorhandenen Grundrisse.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In einer ersten Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4 beauftragt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen. Die weitere Beauftragung erfordert Gremienentscheidungen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, weitere Leistungen oder Teilleistungen der Stufe 2 (Leistungsphasen 5-9) durch späteren gesonderten schriftlichen Abruf zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Eigenerklärung zur Bauvorlageberechtigung,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
— Einreichung des Konzeptes zur Realisierung der Objektüberwachung einschließlich dazugehöriger Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 0,5 Mio. EUR, zweifache Maximierung.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zulässig.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind – soweit vorhanden – die beigefügen Formulare zu verwenden.
— Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen dewr letzten 4 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019, 2020) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen – Erfahrungen mit der Sanierung vergleichbarer Objekte, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten, des Auftragsgegenstandes, der Bearbeitungszeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter.
Zu benennen sind dabei
a) mindestens 2 Referenzen über abgeschlossene (Altbau-)Sanierungen
Nachzuweisen sind dabei die Fachplanerleistungen der TGA zur (Altbau-) Sanierung in den Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAI. Der Nachweis der Erbringung der Leistungen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden.
b) Wünschenswert ist weiterhin die Benennung von Referenzen zur Erbringung von Fachplanerleistungen der Technischen Ausstattung mindestens der Leistungsphasen 6-8 gemäß HOAI unter bewohnten Bedingungen bzw. mindestens der Leistungsphasen3 - 8 für eine denkmalgerechte Sanierung (keine Mindestforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren.
— Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie – sofern zutreffend – Ausführung zur Zusammenarbeit mit dem/den benannten Nachunternehmer(n),
— Eigenerklärung zur Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/der Projektleitung.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Die zu vergebende Leistung ist Architekten oder Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Ein Eignungsnachweis kann des Weiteren durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, geführt werden, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Für Fragen, die nach dem 23.8.2021 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Das Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit erzeugt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterliegende Partei kostenpflichtig.