90170 – Lützner Straße – Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2021-007-AR
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
90170 – Lützner Straße – Los 1
Los 1: Gleis-, Tief-, Fahrleitungsbau, Verkehrsführung während der Bauzeit.
Lützner Straße
04177 Leipzig
Der Streckenabschnitt befindet sich in den Stadtteilen Schönau und Grünau und wird durch die Straßenbahnlinien 15 und 8 bedient. Diese Straßenbahnlinien stellen eine sehr wichtige Verbindung zwischen dem Westen der Stadt Leipzig (Miltitz und Grünau Nord) und dem Zentrum dar. Im geplanten Baubereich befinden sich die Haltestellen Schönauer Ring, Parkallee und Grünauer Allee. Die Baumaßnahme umfasst auf einen Streckenabschnitt von ca. 1,5 km:
— den grundhaften Ausbau von Gleis- und Fahrleitungsanlagen,
— die Erneuerung des Blindenleitsystems sowie den Austausch der Borde an den Haltestellen,
— die Integration eines regelkonformen Z-Überweges an der Haltestelle Parkallee,
— die Erneuerung von Bahnstrom- und Niederspannungsanlagen,
— als Folgemaßnahme aus dem Bauablauf die Erneuerung des Geh- und Radweges,
— sowie etwaige Schutzmaßnahmen für die vorhandenen Baumstandorte.
Auf dem Streckenabschnitt ist bis auf die Überfahrten und der Gleisbereich in der Haltestelle „Schönauer Ring“ offene Querschwellenbauweise mit „Grüngleisschwelle“ sowie der Einbau von Rillen und Vignolschiene vorgesehen. Die Vignolschienen werden größtenteils im „Abrenn-Stumpf-Schweißverfahren“ verschweißt. Bis auf die Überfahrt Brünner Straße werden alle Überfahrten in der LVB Standardbauweise „eingedeckte Querschwelle“ ausgebildet. Für die Überfahrt Brünner Straße sind Gleistragplatten vorgesehen. Im Gleisbereich der Haltestelle „Schönauer Ring“ ist eingedeckte Querschwelle vorgesehen. Der Auftraggeber wird in Geschäftsbesorgung für die Stadt Leipzig die Überfahrt Weißdornstraße optimieren inklusive der erforderlichen Anpassungen der Lichtsignal- und Stadtbeleuchtungsanlagen sowie Blindenleitsystem an den Übergängen u. a. Asternweg und Nelkenweg integrieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
90170 – Lützner Straße – Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolff-mueller.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Internet-Adresse: germany.rhomberg-sersa.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.