Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 24-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22962
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amtsiek.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gnutz
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://ing-sofah.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 und DIN EN 1846 1-3
Die Gemeinde Stapelfeld beschafft ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 für die Freiwillige Feuerwehr Stapelfeld.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
22145 Stapelfeld
Bezirk Hamburg
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines HLF 10.
– Ablauf der Angebotsfrist: 2.9.2021,8.55.00 Uhr
– Bindefrist des Angebots: 28.10.2021
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF10 & Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
22145 Stapelfeld
Bezirk Hamburg
Aufbau geeignet zur Darstellung eines HLF10 & Zusammenführung aller Lose.
– Ablauf der Angebotsfrist: 2.9.2021,8.55.00 Uhr
– Bindefrist des Angebots: 28.10.2021
Beladung für ein HLF 10 nach DIN 14530-26: 2019-11 (Kurzzeichen: Los 3)
22145 Stapelfeld
Bezirk Hamburg
Beladung für ein HLF 10 nach DIN 14530-26: 2019-11.
– Ablauf der Angebotsfrist: 2.9.2021,8.55.00 Uhr
– Bindefrist des Angebots: 28.10.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Eigenerklärung für alle Lose:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eigenerklärung für alle Lose:
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Ing. Büro SoFah, 24622 Gnutz.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— elektronisch mit Signatur,
— elektronisch in Textform.
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D443925487 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot –.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.