Mobilfunkt- Infrastruktur für nicht-öffentliche 5 G Anwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 115006/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunkt- Infrastruktur für nicht-öffentliche 5 G Anwendung
Lieferung von Hardware und Software von 5 G Stand-Alone Systemen für mehrere nicht-öffentliche Campusnetze (5 GNPN) für experimentelle industrielle Anwendungen.
Gliederungsebene
Eine Gesamtlösung bestehend aus 3 Teilsystemen, mit jeweils 5 G SA Mobilfunknetz inklusive Antennen, Drohne, Applikationen und Services für Aufbau, Inbetriebnahme und Betrieb für das Experimentierfeld.
Gliederungsebene
Eine Gesamtlösung bestehend aus 3 Teilsystemen, mit jeweils 5 G SA Mobilfunknetz inklusive Antennen, Drohne, Applikationen und Services für Aufbau, Inbetriebnahme und Betrieb für das Experimentierfeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den anteiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich Mobilfunk-Infrastruktur für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu 1) Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Mindestanforderung für Los 1: Durchschnittlicher Gesamtumsatz über die letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens 4 Mio. EUR.
Mindestanforderung für Los 2: Durchschnittlicher Gesamtumsatz über die letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens 1 Mio. EUR.
3. Für Los 1: Der Anbieter soll umfangreiche und mehrjährige Erfahrung in Konzeption, Installation und Betrieb von lokalen Mobilfunknetzen nach LTE und 5 G SA Standard nachweisen. Beschreibung von 3 geeigneten vergleichbaren Referenzaufträgen bezogen auf den Auftragsgegenstand, die höchstens 3 Jahre alt sind in Form von Projektsteckbriefen. Dabei sind alle Teilaspekte von Los 1 der Ausschreibung abzudecken.
Für Los 2: Der Anbieter soll umfangreiche Erfahrung in Planung und Betrieb von In-door-Netzen sowie ebenfalls mit OpenRAN basierten Mobilfunknetzen nachweisen. Beschreibung von mindestens 2 geeigneten Referenzen in Form von von Projektsteckbriefen. Dabei sind alle Teilaspekte der Ausschreibung abzudecken.
Es sind pro Los mindestens 3 Referenzen gefordert.
4. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft,
5. Erklärung(en) zur Eignungsleihe,
6. Erklärung(en) zu Unteraufträgen.
Zu 3) Mindestanforderung: Es ist eine Liste der Referenzen und Referenzprojekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Kurzbeschreibungen und Angaben des Projektzeitpunktes einzureichen, die einen engen Bezug zur Aufgabenstellung für die hier zu vergebende Leistung haben. (prüfbare Referenzen); [Beschreibung der Leistung, Leistungszeit, Rechnungswert, Auftraggeber
Mit Ansprechpartner]. Es sind pro Los mindestens 3 Referenzen gefordert.
Zu 4) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 5) Erklärung(en) zur Eignungsleihe Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 6) Erklärung(en) zu Unteraufträgen Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/