Erbringung von Agenturleistungen für Zeitschriftenabonnements (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-025/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Agenturleistungen für Zeitschriftenabonnements (Rahmenvereinbarung)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Agenturleistungen für Zeitschriftenabonnements. Die Leistung beinhaltet die Lieferung von nicht preisgebundenen ausländischen Zeitschriften mit Erscheinungsort innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (ca. 230 Zeitschriftentitel). Der Liefermodus ist abhängig vom Zeitschriftentitel Print, E-Only oder Print und Online.
Chemnitz
DEUTSCHLAND
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Agenturleistungen für Zeitschriftenabonnements. Die Leistung beinhaltet die Lieferung von nicht preisgebundenen ausländischen Zeitschriften mit Erscheinungsort innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (ca. 230 Zeitschriftentitel). Der Liefermodus ist abhängig vom Zeitschriftentitel Print, E-Only oder Print und Online.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von Agenturleistungen für Zeitschriftenabonnements (Rahmenvereinbarung)
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.