Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF4000 nach DIN 14530-21 für die Stadt Altenberg Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0124
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberg
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01773
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF4000 nach DIN 14530-21 für die Stadt Altenberg
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF4000 nach DIN 14530-21 gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung für die Stadt Altenberg. Das Komplettfahrzeug muss in allen Details dem aktuellen Stand der Technik und der jeweilig geltenden DIN-Normen entsprechen.
Altenberg
DEUTSCHLAND
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF4000 nach DIN 14530-21 gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung für die Stadt Altenberg. Das Komplettfahrzeug muss in allen Details dem aktuellen Stand der Technik und der jeweilig geltenden DIN-Normen entsprechen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Es gelten die Vergabeunterlagen und die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage A oder Eigenerklärung gleichen Inhalts (eingescannt als PDF).
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Urkunde als Kopie) oder Eigenerklärung über vergleichbares Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-5 sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Mit dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
7) Benennung der nächstgelegenen Fachwerkstatt (Erreichbarkeit innerhalb 2 h ausgehend von der Stadt Altenberg, Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg).
8) Beschreibung der Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Kunden-/Entstördienstes für den feuerwehrtechnischen Aufbau und die Feuerlöschkreiselpumpe mit z. B. einer Hotline.
9) Ausstellung einer vorläufigen Energiebilanz des Fahrzeuges nach E DIN 14502-2.
10) Herstellung einer rechnerischen Gewichtsbilanz und Angabe der verbleibenden Massenreserve bei Beladung gemäß Position 3 des Leistungsverzeichnisses für das angebotene und betriebsbereite Fahrzeug.
11) detaillierter Beladungsplan.
12) Aufbaupläne.
13) Beschreibung der angebotenen Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000.
14) Zusätzlich zum Leistungsverzeichnis ist die Werkskalkulation (EDV-Ausdruck) als Erläuterung beizufügen.
15) Abschlussbereiter Service- und Wartungsvertrag.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.