Sanierungsträger Innenstadt Referenznummer der Bekanntmachung: TOENN_SANTR_2021_01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönning
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toenning.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVHR51M/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVHR51M
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierungsträger Innenstadt

Referenznummer der Bekanntmachung: TOENN_SANTR_2021_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Tönning im Sinne von §§ 157, 160 BauGB im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ (vor 2020: „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

Stadt Tönning

Am Markt 1

25832 Tönning

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vgl. oben II.1.4) und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Erläuterung: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),

AK 2.: Größe der jährlichen Umsätze als Sanierungsträger (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu WL4 (30 %),

AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %).

Konkretisierende Festlegungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Teil A, Abschnitt V.6).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Gesondert ausgewiesene optionale Leistungen sind nicht vorgesehen — unbeschadet des Umstands, dass die vom Sanierungsträger zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben je nach Erfordernis zu konkretisieren und an den tatsächlichen Bedürfnissen der gegenständlichen städtebaulichen Gesamtmaßnahme und dem Verlauf dieses Projekts auszurichten sind. Dauer des Auftrags und tatsächlich entstehender Zeitaufwand für den Auftragnehmer hängen daher auch von den Vorgaben der Stadt im Projektverlauf ab.

Vorbehalten bleiben ferner Ergänzungen und Änderungen der Leistungen und des Trägervertrages nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen (einschließlich der VOL/B) und der vergaberechtlichen Zulässigkeit.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Als Eigenerklärung vorzulegen:

— PL 1: Unternehmensprofil/-organisation,

— PL 2: Keine Straftaten i. S. v. § 123 StGB,

— PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,

— PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,

— PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,

— PL 5: Keine Insolvenz o. Ä.,

— PL 6: Keine schweren Verfehlungen,

— PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,

— PL 8: Voraussetzungen Sanierungsträger nach § 158 BauGB.

Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Kriterien: EK-V Haftpflichtversicherung; EK-VI Hinreichende finanzielle Stabilität; EK-VII Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VIII

Hinreichende Größenordnung Umsätze mit geförderten vergleichbaren Sanierungsträgerleistungen.

Als Eigenerklärung vorzulegen:

— WL1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR),

— WL 2: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht (soweit offenlegungspflichtig, sonst andere aussagekräftige Informationen),

— WL 3: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre),

— WL 4: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen als Sanierungsträger (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre).

Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio EUR muss mind für Auftragsfall verbindlich durch Versicherer (nicht bloß Makler) zugesagt sein.

EK-VII jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel mit [Betrag gelöscht] EUR doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, aber keine fixer Mindestumsatz, Einzelfallbetrachtung entscheidet.

EK-VIII jedenfalls bei spezifischen Umsätzen von im Mittel [Betrag gelöscht] EUR (also doppelt so hoch wie die erwartete jährliche Trägervergütung) in den letzten 3 Jahren, aber keine fixer Mindestumsatz, Einzelfallbetrachtung entscheidet.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Kriterien: EK-IX Berufliche Erfahrung/Referenzen; EK-X Personalstärke; EK-XI Hinreichende Selbstausführung (kritische Aufgaben), ggf. ordnungsgemäße Eignungsleihe.

Als Eigenerklärung vorzulegen:

— TL 1: Referenzliste Sanierungsträgerleistungen (3 Jahre),

— TL 2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, je für 3 Jahre),

— TL 3: Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe.

Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare zum Teilnahmeantrag wird hingewiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu EK-XI: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i.S.v. § 48 Abs. 5 VgV).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Erfüllung der Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB, u. a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) — auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.

Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger.

Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.

Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iS § 48 Abs. 5 VgV).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/08/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/09/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.

Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1) sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.

Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.

Kommunikation:

Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.

Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.

Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9)) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.

Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von [Betrag gelöscht] EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHR51M

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2021

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