Carrierleistungen-Festnetz Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000067

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c7cbd7bd-5b31-4979-9007-18a4e9344338
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Carrierleistungen-Festnetz

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000067
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe von Carrierleistungen-Festnetz für Dataport für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung, für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern.

Dataport beschafft mit dieser Ausschreibung Carrier-Leistungen für alle seine Trägerländer.

Hauptleistungsstandorte sind derzeit Hamburg und Schleswig-Holstein mit ca. 1 400 IP-Anschlüssen für Telefonie und Datennutzung.

Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 140 000 Gesprächsminuten pro Monat.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Hamburg, Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe von Carrierleistungen-Festnetz für Dataport für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung, für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern.

Dataport beschafft mit dieser Ausschreibung Carrier-Leistungen für alle seine Trägerländer.

Hauptleistungsstandorte sind derzeit Hamburg und Schleswig-Holstein mit ca. 1 400 IP-Anschlüssen für Telefonie und Datennutzung.

Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 140 000 Gesprächsminuten pro Monat.

Siehe Leistungsbeschreibung Entwurf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderungen an die Eignung gem. Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden mindestens 4 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Abschnitt 5.4.2).

Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium eine Bewertung gemäß der in Anlage Referenzen veröffentlichten Bewertungsmatrix vorgenommen. Für jedes [B]-Kriterium können unter „Bewertung“ max. 10 Punkte erreicht werden. Dieser Punktwert wird multipliziert mit den zugehörigen Gewichtungen pro Kriterium und ergibt „Gewichtete Eignungspunkte“. Die pro Referenz ermittelten „Gewichteten Eignungspunkte“ werden anschließend zu einem Ergebnis „Gesamtpunkte Referenz“ addiert. Aus allen abgegeben Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittelwert der „Gesamtpunkte Referenz“ gebildet. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.

Dies trifft insbesondere zu, wenn der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen nicht mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte, also im Mittelwert 6 Punkte, beträgt (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Geforderter jährlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 1,2 Mio. EUR.

Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:

5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Geforderter jährlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 1,2 Mio. EUR.

Betriebshaftpflichtversicherung: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:

5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auswertung Anlage Referenzen

Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (Hinweis: Die Ergebnisse der Auswertung aus der Anlage Referenzen gehen mit 100 % in die Gesamtbewertung der Teilnahmeunterlage ein)

Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2017 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.

Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung Entwurf (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.

Erfolgreich abgeschlossen =

Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.

Im Wesentlichen vergleichbar =

Mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungsort, jährlicher Auftragswert, vergleichbarer Auftraggeber, Rolle des Bewerbers) gemäß Anlage Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz. Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wertbar betrachtet.

Bei der Gesamtwertung wird immer von 3 Referenzen ausgegangen. Werden weniger als 3 wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Auswertung Anlage Referenzen

Referenzen: Es müssen insgesamt mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden.

Mindestanforderung bei dem Punkt Übersicht zur Referenz für die Ausführung der Referenz wurde der Ausführungsort Deutschland benannt.

Bereitstellung von IP-basierten Telefonieanschlüssen.

Maßnahmen zum Qualitätsmanagement. Angaben über das Vorliegen eines gültigen Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig. Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Maßnahmen IT-Sicherheitsmanagementsystem. Vorlage über ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig. Im Bereich der Informationssicherheitsmanagementsysteme werden die folgenden Zertifikate berücksichtigt:

— ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz,

— ISO 27001.

Dabei wird das Vorliegen eines einschlägigen Zertifikats nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vorrangig vor einem Zertifikat nach ISO 27001 berücksichtigt.

Zertifikat ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Bei der Gesamtwertung wird immer von 3 Referenzen ausgegangen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

— Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),

— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrages und Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.

Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.

Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner darum, jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).

Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bewerber‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Teilnahmeantrags-/Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.

Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.

Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie den weiteren vertraglichen Regelungen nur in dem Umfang beantwortet werden, wie es zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:

Vergabekammer Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Telefon: +49 4[gelöscht]

Fax: +49 4[gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2021

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