Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für die Modernisierung Schulgebäude, Max-Planck-Straße 1-3, 04105 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: GS_MPlanckStr_M
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume für die Modernisierung Schulgebäude, Max-Planck-Straße 1-3, 04105 Leipzig
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Modernisierung des Schulgebäudes zu einer 4-zügigen Grundschule. Die Maßnahme soll durch Fördermittel und Eigenmittel der Stadt Leipzig finanziert werden.
04105 Leipzig
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 sowie Besondere und Weitere Leistungen zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage 1). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie ggf. Besondere und Weitere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise – einzeln oder im Ganzen – sowie ggf. Besondere und Weitere Leistungen beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Juni 2025 (Abschluss Lph 8/ Nutzungsbeginn).
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage 1). Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie ggf. Besondere und Weitere Leistungen beauftragt. Im Anschluss sollen nachfolgende Leistungsphasen stufenweise – einzeln oder im Ganzen – sowie ggf. Besondere und Weitere Leistungen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber bzw. der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet. Bei Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich Juni 2025 (Abschluss Lph 8/ Nutzungsbeginn).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Alexander Poetzsch Architekten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.alexanderpoetzsch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYCL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.