VE 01.366 – Bodenbeschichtung Parkdeck / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: B0521/II/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 01.366 – Bodenbeschichtung Parkdeck / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH
Bodenbeschichtung Parkdeck, Markierungsarbeiten Parkplätze und Beschichtung Betonwände in einem Neubau (Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.):
— ca. 2 250 m² Bodenbeschichtung Parkdeck;
— ca. 470 m² Bodenbeschichtung Fahrrampen;
— ca. 450 m² Anstich Betonwände;
— ca. 210 Stück Markierung Parkplätze;
— ca. 160 Stück Parkplatznummerierung;
— ca. 60 Stück Richtungspfeile und Kennzeichnungspiktogramme.
Chemnitz, DE
VE 01.366 Bodenbeschichtung (Bauleistungen gemäß VOB; s. Pkt. II.1.4. bzw. Vergabeunterlagen).
Näheres war den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 01.366 – Bodenbeschichtung Parkdeck / FS18306- Neu- und Umbau zur Zentralisierung von Klinikbereichen am Standort Flemmingstraße der Klinikum Chemnitz gGmbH.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, weil andere schwerwiegende Gründe bestehen (tlw. fehlende, geforderte Preisangaben / unangemessen hohe Preise, das veranschlagte Budget ist erheblich überschritten.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Eine Rüge ist an die Vergabestelle des AG lt. Pkt. 1.1. zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.