Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.1.8 – Deichertüchtigung / Deicherhöhung, Neubau HWS-Wand BT_1.40.2 L Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2021-25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.1.8 – Deichertüchtigung / Deicherhöhung, Neubau HWS-Wand BT_1.40.2 L
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.1.8 – Deichertüchtigung / Deicherhöhung, Neubau Hochwasserschutzwand Bauteil 1.40.2 L
Olbernhau
Deutschland
— 2 700 m² Kampfmitteluntersuchung,
— 6 500 m² Baugelände abräumen,
— 1 700 m² Schottertragschicht, d=20 cm laden, entsorgen,
— 6 000 m² Mäharbeiten,
— 500 m³ Oberboden laden, fördern, sieben, in Mieten aufsetzen,
— 2 000 m² Oberboden andecken,
— 3 700 m² Rasensaat,
— 900 m³ Boden lösen und entsorgen BK 2,
— 3 200 m³ Boden lösen und lagern BK 3-5,
— 500 m³ Boden f. Bodenverbesserung liefern,
— 1 500 m³ Boden mischen, verbessern,
— 200 t Hydraulisches Bindemittel zur Bodenverbesserung,
— 450 m³ Bodenaustausch, Mineralgemisch liefern und einbauen,
— 1 000 m² Schotterasen herstellen,
— 2 200 m³ Boden BK 3-5 einbauen,
— 60 m Böschungsfußsicherung, Wasserbausteine mind. KL 1,0 m herstellen,
— 300 m² Raupflaster herstellen,
— 100 m² Steinsatz HMB 3000/6000 auf Kornfilter herstellen,
— 200 m Offene Wasserhaltung aufbauen und betreiben,
— 70 m Fangedamm, BigBags aufbauen,
— 530 m³ Frostschutzschicht herstellen,
— 80 m³ Schottertragschicht herstellen,
— 300 m² Asphalttragdeckschicht AC16 herstellen,
— 200 m² Beton f. Sauberkeitsschichten C12/15 herstellen,
— 120 m³ Beton C30/37, bewehrt, herstellen,
— 50 m³ Beton C20/25 herstellen,
— 300 m² Sichtbetonfläche SB 2 herstellen,
— 30 m² Sichtbeton mit Strukturmatrize herstellen,
— 12 t Betonstahl liefern und einbauen,
— 2 St Schieberschacht DN 1500/1500 mit Spindelschieber DN 700/800,
— 5 700 t Bau- und Abbruchabfälle Z2 transportieren und entsorgen,
— 300 t Bau- und Abbruchabfälle Z0 transportieren und entsorgen,
— 160 t Boden DK I transportieren und entsorgen,
— 0,3 t Gefahrstoffsanierung Teerhaltige Abdichtung,
— 0,15 t Gefahrstoffsanierung Asbestplatten,
Kurze Beschreibung: ca. 72 m Rückbau des vorhandenen Deiches sowie Deichneubau mit Dichtbalken einschließlich Anlage einer Deichüberfahrt und ca. 42 m Rückbau des vorhandenen Deiches und Neubau einer massiven Hochwasserschutzwand.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderzeitraum 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.102833052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.1.8 – Deichertüchtigung / Deicherhöhung, Neubau HWS-Wand BT_1.40.2 L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.