1200 Arbeitsplatzdrucker Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-28 DS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1200 Arbeitsplatzdrucker
Kauf und Lieferung von 1 200 Laser-Arbeitsplatzdruckern.
Sachsen
Die Ausschreibung beinhaltet den Kauf und die Lieferung von 1 200 fabrikneuen Arbeitsplatzdruckern für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung. Der Vergabe geht eine 8-wöchige kostenlose Teststellung voraus.
Garantieverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
— im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. B 8). Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern sowie die Leistungsinhalte der Unterauftragnehmer (EEE Teil IV: Kap. B und C).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a),
— Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 Mio. EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5).
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C 1b), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018 bis 2020),
— 3 Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten 3 Kalenderjahren mit vergleichbaren Lie-ferungen und Leistungen.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes,
2. Leistungszeitraum,
3. Name der Auftraggeber mit Kontaktdaten (Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
4. Auftragswert oder -volumen.
Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
— Nachweis der Einhaltung der geltenden Richtlinien und Gesetze zur Produktionssicherheit (RL 2004/108EG); CE-Zertifizierung,
— Zertifikat des Herstellers über die Einhaltung der Umweltmanagementnorm bei der Herstellung des Systems DIN EN ISO 14001:2005-06 bzw. ISO 14001:2004.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber/Bieter ein Unternehmen dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmten Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist nicht erfüllt oder beim Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschl. aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des Weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de