Sanierung Rathaus der Stadt Frankenberg/Sa. – Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21005_VgV2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankenberg-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus der Stadt Frankenberg/Sa. – Objektplanung Gebäude
Die Stadt Frankenberg/Sachsen plant den Umbau und die Modernisierung des Rathausgebäudes Markt 15 mit der Neuordnung der Stadtverwaltung innerhalb des Rathausgebäudes und die Realisierung eines zweiten baulichen Rettungsweges für den Ratssaal im 1. Obergeschoss. Zudem soll das Nachbargebäude Markt 14 sowohl nutzungs- als auch brandschutztechnisch abgetrennt und für eine spätere Vermietung vorgesehen werden. Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Zu erbringen sind die Leistungsphasen 3-9 (stufenweise Beauftragung) der Gebäudeplanung (§ 34 HOAI).
Frankenberg
DEUTSCHLAND
Ziel ist die Komplettsanierung der inneren Gebäudesubstanz des Rathauses sowie die Neuordnung der Stadtverwaltung mit Unterbringung von Räumlichkeiten für die Polizei im Erdgeschoss. Weitere Punkte sind im Zuge der Planung umzusetzen und besonders zu berücksichtigen. Hierzu zählen im Kern der Erhalt von ausgewählten Räumlichkeiten im Gebäude, die Umsetzung der barrierefreien Erschließung und der Umgang mit den zahlreichen Höhensprüngen in den einzelnen Etagen und Gebäudeteilen, die Schaffung von Rettungswegen, die nutzungs- und brandschutztechnische Abtrennung des Nachbargebäudes Markt 14 sowie die baurechtliche Lösung der Grenzsituation zum benachbarten Flurstück.
Anforderung zur Neuordnung der Stadtverwaltung:
Die verschiedenen Bereiche der Stadtverwaltung sollen neu verteilt werden. Die Geschosse der Gebäudeteile Markt 15, Verbindungsgebäude und Hinterhaus Kirchgasse mit ihren unterschiedlichen Bereichen sollen umgebaut und modernisiert werden. Dabei soll die konstruktiv vorgegebene Grundrissstruktur größtmöglich beibehalten werden. Die Funktionen für Büro- und Nebenräume wie WC- und Abstellräume werden neu strukturiert.
Anforderung zum Erhalt bestimmter Räumlichkeiten:
Im Zuge der Maßnahmen sollen bestimmte Bereiche des Gebäudes erhalten und von baulichen Maßnahmen ausgenommen werden.
Das Erdgeschoss im Rathausgebäude mit den beiden Gewölberäumen des Ratskellers, einem Nebenraum sowie dem Durchgang in den Innenhof als derzeitigem Hauptzugang zur Stadtverwaltung sollen erhalten bleiben.
Im 1. Obergeschoss darüber befinden sich zwei 2018/19 sanierte Zimmer. Hier sollen möglichst keine baulichen Eingriffe vorgenommen werden.
Daneben befindet sich der Ratssaal mit Blick in den Innenhof. Dieser historische Raum soll in seiner Funktion erhalten bleiben.
Anforderung zur Abtrennung des Nachbargebäudes Markt 14:
Zukünftig sollen im Markt 14 keine Büroräume der Stadtverwaltung mehr untergebracht werden. Das Gebäude soll sowohl nutzungstechnisch als auch brandschutztechnisch so abgetrennt werden, dass es einer Vermietung zugeführt werden kann. Die bereits sanierten Räumlichkeiten der Stadtinformation im Erdgeschoss bleiben als Funktion erhalten. Das Gebäude ist nicht Gegenstand der Sanierung. Die baulichen Eingriffe im Markt 14 beschränken sich nur auf solche, die im Zuge der Sanierung der Stadtverwaltung Markt 15 sowie für den Funktionserhalt des Gebäudes notwendig sind.
Baurechtliche Lösung der Grenzsituation zum benachbarten Flurstück:
Derzeit befindet sich in den Außenwänden zum angrenzenden Flurstück eine Vielzahl Fensteröffnungen. Da es sich hier im baurechtlichen Sinne um eine Brandwand handelt ist eine Lösung zu erarbeiten, wie mit der Grenzsituation umzugehen ist.
Barrierefreie Erschließung:
Alle Bereiche sollen barrierefrei erschlossen werden. Besondere Herausforderung ist in diesem Zusammenhang die Auflösung der Vielzahl an Höhenunterschieden in den einzelnen Etagen und Gebäudeteilen.
2. Rettungsweg für Räume des Ratskellers im Erdgeschoss:
Der Ratskeller im Erdgeschoss besitzt derzeit lediglich einen Hauptzugang über den Durchgang im Rathausgebäude Markt 15. Für die Nutzung der Räumlichkeiten für Ausstellungen und Beratungen ist es notwendig, einen zweiten Rettungsweg zu ermöglichen. Dieser soll vorzugsweise in den historischen Treppenraum einbinden. Der vorhandene Höhenunterschied ist anzupassen um gleichzeitig einen barrierefreien Zugang für den zweiten, höher gelegenen Bereich des Ratskellers zu ermöglichen.
2. Rettungsweg Ratssaal 1. Obergeschoss:
Für den Ratssaal im 1. Obergeschoss ist ein zweiter baulicher Rettungsweg zu schaffen. Dieser verläuft derzeit über das vorhandene Treppenhaus im Nachbargebäude Markt 14. Diese Möglichkeit entfällt jedoch durch die bauliche Abtrennung. Es wird der Ansatz verfolgt, im Nachbargebäude Markt 14 ein innenliegendes Treppenhaus mit Zugang zum Ratssaal im 1. Obergeschoss zu errichten. Die im Markt 14 an dieser Stelle vorhandenen Räumlichkeiten entfallen.
1) Erklärungen gemäß VgV § 48 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB § 123 Abs. 1 bis 4 (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierungunrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug) und GWB § 124 Abs. 1 (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz). Teilnahmeanträge mit fehlenden oder unvollständigen Erklärungen werden ausgeschlossen.
Im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen zu erbringen.
2) Teilnahmeanträge, die nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingehen, werden ausgeschlossen.
Teilnahmeanträge die nicht das vollumfängliche Leistungsspektrum (Objektplanung Lph 3-9) enthalten, werden ausgeschlossen.
3) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei dem Referenzprojekt/en. Die maximale erreichbare Bewertungszahl beträgt 290 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %; technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
4) Überschreitet nach Prüfung der Teilnahmeanträge die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen die aufzufordernde Anzahl, werden unter den Bewerbern mit Punktgleichstand durch Losverfahren die Teilnehmer bis zum Erreichen der aufzufordernden Anzahl ausgewählt.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI 2013 §34 zu beauftragen (Stufe 1). Die weiteren Stufen (LPh. 5-7 Stufe 2, LPh. 8-9 Stufe 3) werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Anforderungen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
Die Zuschlagskriterien unter II.2.5) gelten für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens. Die Bewertung erfolgt je Kriterium mit 0 bis 3 Punkten. Die erreichbare maximale Wertungszahl beträgt 300.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Sächsische Bauordnung in Verbindung mit dem jeweiligenLandesgesetz für Architekten und Ingenieure. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist möglich mit entsprechender Erklärung, mit Angabe der Teilnehmer und deren Kontaktdaten, mit Erklärungen gemäß VgV § 48 zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Befähigung zur Berufsausübung jedes Mitglieds, mit rechtskräftiger Bestätigung jedes Mitglieds. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft zu benennen. Die Bewerber müssen bereit sein, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Die Eignungsnachweise sind von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Einbeziehung von Unterauftragnehmern ist verbindliche Auskunft zu geben über deren Namen und Verfügbarkeit, die Eignungsnachweise sind ebenfalls zu erbringen.
a) Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre gemäß VgV § 45 (1, 2), Wichtung 10 %.
3 Punkte ≥ [Betrag gelöscht] EUR
2 Punkte ≥ [Betrag gelöscht] EUR
1 Punkt ≥ [Betrag gelöscht] EUR
0 Punkte < [Betrag gelöscht] EUR.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte aller Einzelbewerber gezählt.
Erklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß VgV § 45 (1) mit einer Deckungszusage für Personenschäden in einer geforderter Höhe von 3,0 Mio. EUR, einer Deckungszusage für sonstige Schäden in einer geforderten von Höhe 1,5 Mio. EUR und der Erklärung über die mindestens 2-fache Jahresmaximierung; bei Nichtvorliegen der geforderten Deckungssummen kann der Nachweis durch die Zusage des Versicherungsunternehmens für eine Höherversicherung erbracht werden; im Auftragsfall ist die bestehende Berufshaftpflichtversicherung in der erforderlichen Höhe nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
Beibringen Referenz mit dem Leistungsbild: Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude in welchem Räumlichkeiten der Verwaltung untergebracht sind und besondere Wegebeziehungen bestehen sowie die Barrierefreiheit geschaffen wurde. Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme ist im Zeitraum der letzten 5 Jahre erfolgt. Es ist die Angabe des Werts, der Erbringungszeit und des öffentlichen oder privaten Bauherren erforderlich. Dem Bieter ist es gestattet, dies in bis zu 3 Referenzen nachzuweisen.
b) Bewertung der benannten Referenz
Wichtung 40 %
3 Punkte – 3 Anforderungen aus Leistungsbild erfüllt
2 Punkte – 2 Anforderungen aus Leistungsbild erfüllt
1 Punkt – 1 Anforderung aus Leistungsbild erfüllt
0 Punkte – keine Anforderungen aus Leistungsbild erfüllt
c) Bewertung der erbrachten Leistungsphasen nach HOAI 2013 der benannten Referenzen
Wichtung 20 %
3 Punkte – Lph. 3 bis Lph. 8 vollständig für 1 Referenz
2 Punkte – mind. 4 aufeinanderfolgende Lph. für 1 Referenz
1 Punkt – mind. 3 aufeinanderfolgende Lph. für 1 Referenz
0 Punkte – weniger als 3 aufeinanderfolgende Lph. Referenz
d) Bewertung der Herstellungskosten (= Bausumme Brutto der Kostengruppen 300+400 nach DIN 276)
Wichtung 20 %
3 Punkte ≥ 2,0 Mio. EUR für 1 Referenz
2 Punkte ≥ 1,0 Mio. EUR für 1 Referenz
1 Punkt ≥ 0,5 Mio. EUR für 1 Referenz
0 Punkte < 0,5 Mio. EUR 1 Referenz
Bei Bewerbergemeinschaften können die Referenznachweise gemeinsam erbracht werden.
e) Erklärung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß VgV § 46 (3), 49 (1), Nachweise von externen Stellen, wie Qualitätszertifikate, Fortbildungsnachweise o. ä.
Wichtung 5 %
2 Punkte – regelmäßige Maßnahmen = min. jährlich ab 2020 rückwärts (min. 2)
1 Punkt – unregelmäßige Maßnahmen (nicht jährlich)
0 Punkte – keine Maßnahmen.
Zertifizierungen oder Fortbildungsnachweise sind jeweils gesondert in der Anlage nachzuweisen.
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen.
f) Erklärung zu Ausstattung, Geräten und technischer Ausrüstung der Arbeitsplätze gemäß VgV § 46 (3), Ausstattungsgrad
Wichtung 5 %
2 Punkte – für die Bearbeitung der Aufgabe erforderliche DV-Ausstattung aller Arbeitsplätze
1 Punkt – Teilausstattung
0 Punkte – keine DV-Ausstattung
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen.
Mindeststandards Referenz:
— erbrachte Leistungsphasen nach HOAI 2013 – mindestens 2 aufeinander folgende Leistungsphasen,
— Herstellungskosten, Bausumme Brutto KGR 300+400 mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure nach § 65 Sächsische Bauordnung in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de