Instandhaltung von Fahrzeugen der Hersteller Volkswagen (VW), Skoda und MAN Referenznummer der Bekanntmachung: 1816610-U41
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E12497435
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung von Fahrzeugen der Hersteller Volkswagen (VW), Skoda und MAN
Rahmenvereinbarung über Instandhaltungsleistungen (Inspektion und Wartung, Prüfung, Instandsetzung) an Fahrzeugen der Hersteller Volkswagen, Skoda und MAN sowie Lieferung von Ersatz- und Kleinteilen für den Standort Ronneburg der Wismut GmbH.
Im Rahmen eines Ausfalles (Unterwegshilfe) des Fahrzeuges muss die Instandsetzung vor Ort oder die Bergung mittels Abschleppfahrzeug durch den Auftragnehmer realisiert werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Fahrzeuge sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch im schweren Gelände der Sanierungsflächen betrieben werden.
Instandhaltung von Fahrzeugen des Herstellers Volkswagen (VW)
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers
Paitzdorfer Straße 34
07580 Ronneburg entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
— VW Golf VII (1 Stück) und VW Passat
Fahrzeuggruppe Nutzkraftwagen (NKW):
— VW Amarok (12 Stück),
— VW Transporter T5, Kombi, Kasten, Pritsche (25 Stück),
— VW Transporter T6, Kombi, Kasten, Pritsche (25 Stück),
— VW Crafter (1 Stück).
Der Leistungszeitraum läuft vom 1.10.2021 bis 30.9.2022.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.3.2022 zum 30.9.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.9.2025.
Instandhaltung von Fahrzeugen des Herstellers Skoda
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers
Paitzdorfer Straße 34
07580 Ronneburg entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Personenkraftwagen (PKW):
— Skoda Yeti (1 Stück).
Der Leistungszeitraum läuft vom 1.10.2021 bis 30.9.2022.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.3.2022 zum 30.9.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.9.2025.
Instandhaltung von Fahrzeugen des Herstelles MAN
Fachwerkstatt des Auftragnehmers, die maximal 20 km vom Standort des Auftraggebers
Paitzdorfer Straße 34
07580 Ronneburg entfernt sein darf.
Fahrzeuggruppe Nutzkraftwagen (NKW):
— MAN TGE 3.180 Pritsche, Plane (2 Stück).
Der Leistungszeitraum läuft vom 1.10.2021 bis 30.9.2022.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.3.2022 zum 30.9.2022) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 30.9.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis als Fachwerkstatt für die Marken VW, Skoda und MAN (Service-Vertrag oder Kooperationsvereinbarung mit Servicepartner)
Eigenerklärungen:
— Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder
— allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
In der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen Einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eigenerklärungen:
— 3 Referenzen: Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2289 / 499-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.