Feuerwehr Hauptwache – Neubau einer Mehrzweckhalle mit Kfz-Werkstatt und Waschhalle; Leistungsphase 5-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.902.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehr Hauptwache – Neubau einer Mehrzweckhalle mit Kfz-Werkstatt und Waschhalle; Leistungsphase 5-8
Objektplanung Gebäude § 34 HOAI.
Hauptfeuerwache Kiel Westring
24116 Kiel
Die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel hat den Planungsauftrag für die Liegenschaft der Hauptwache einen Neubau für eine Mehrzweckhalle mit Kfz-Werkstatt und einer Waschhalle für den 1. BA und für den 2. BA in Erweiterung des ABK Geländes an der Gutenbergstraße nach Freizug des ABK (voraussichtlich 1. Quartal 2025) eine Abteilung des Stadtfeuerwehrverbandes zu ergänzen.
Die Baumaßnahme ist im laufenden Betrieb umzusetzen. Die jetzige Grenzbebauung ist ein 1-geschossiges Garagengebäude, welches zusammen mit der 5-stelligen Fahrzeughalle (Noß-Halle), die parallel zur Gutenbergstraße steht, rückgebaut wird. Als Vorabmaßnahme zur Unterbringung der Einsatzfahrzeuge ist eine provisorische Fahrzeughalle (4-stellig) vor Abriss der alten Halle und für die Zeit der Bauphase bis Fertigstellung zu errichten. Standort der Provisorischen Halle wäre vor den Durchfahrttoren Bestand, die zum Westring rausgehen.
Der geplante Neubau 1. BA wird auch wieder als Grenzbebauung im Westen zum Flurstück 212, allerdings Zweigeschossig, errichtet werden. Nach Norden grenzt der Neubau an einen geschützten Baumbestand. Die Erhaltenswerten Bäume sind gekennzeichnet und wurden im Lage- und Höhenplan bereits erfasst. In Abstimmung mit dem Baumschutz und Grünflächenamt werden bestehende Bäume gefällt und in einer Baumpflegemaßnahme zurück geschnitten.
Die Container auf der dem Hof der Schadstoffsammelstelle Werden als Vorabmaßnahme für die Bautätigkeit umgesetzt und auch noch einmal danach nach Fertigstellung. Der zweite BA betrifft die Erweiterung des Stadtfeuerwehrverbandes im Nordwesten auf dem Flurstück des öffentlichen Parkens sowie die Erweiterung der Fahrzeughalle im Süden für die Einsatzfahrzeuge des Stadtfeuerwehrverbandes als auch die Erweiterung der Stellplätze weiterer Einsatzfahrzeuge. Für die Ein- und Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge im südlichen Gebäuderiegel in Richtung Prof-Peters Platz wird ein ca. 9 m Breiter Grünstreifen vom Sportplatz an die Liegenschaft der Feuerwehr überschrieben, da die Einsätze der Feuerwehr in Verlängerung der Achse zum Westring erfolgen soll.
Der 1. BA beinhaltet 3 Stellplatzflächen für Sonderfahrzeuge und einen Stellpatz für einen Abrollcontainer, sowie einen Waschanlage mit 15 m lichte Länge inkl. einer Nebenraumzone für Gefahrstoffe, Technik für die Waschanlage und die Unterbringung eines Notstromaggregates. Die Gebäudeteile sind 1-geschossig mit einem Flachdach als Gründach. Es gibt einen zentralen Verbindungsbau, der zweigeschossig ist. Im EG ist die Unterbringung der KfZ-Werkstatt mit 4 Montageplätzen und 2 Hebebühnenplätze (8t und 4t Hebelast) vorgesehen.
Ein Montageplatz ist mit Grube vorzusehen. Die Nebenräume der KfZ-Werkstatt beinhalten eine Reifenwerkstatt mit einer Reifenmontagemaschine und einer Wuchtmaschine, das Ersatzteillager und 2 Büros für einen Mitarbeiter und den Werkstattleiter im EG, sowie einem Reifenlager, einem Pausenraum, einer Metallwerkstatt mit Halbzeuglager (gem. Geräteliste) im 2. OG. Es besteht über der Fläche der Nebenraumzone des EG ein 1. OG ist als Zwischenebene für die Unterbringung von Technikflächen die Umkleiden der Mitarbeiter (D/H) inkl. WC und Duschbereichen. Die Ebenen sind durch einen Personen- und Lastenaufzug miteinander verbunden als auch 2 Treppenhäusern. In den anderen ebenen gibt es zusätzliche der KfZ-Werkstatt zugewiesene Sanitäre Räume als auch Technikflächen. Im 2. OG ist der Bedarf einer Kleiderkammer für den Brandschutz untergebracht, der sich aus einer Werkstatt mit Büro und einem Lager zusammensetzt. Der höhere Baukörper erhält ein Flachdach auf dem Flächen für Photovoltaik unterzubringen sind.
Die spätere Erweiterung des 2. BA beinhaltet im Wesentlichen die Abteilung des Stadtfeuerwehrverbandes. In den Anlagen Planzeichnungen vom Hochbau wurde das Raumprogramm der Feuerwehr umgesetzt und ist auch so abgestimmt. Über der Fahrzeughalle der Fahrzeuge des Stadtfeuerwehrverbandes ist eine Aufstockung im OG für Büro und Ruheräume und einer Teeküche geplant. Für die Umsetzung wird ein Architekt für die Erbringung der Grundleistungen der LPH 5-9 gemäß § 34 HOAI gesucht.
Leistungsbild gemäß HOAI. Die Honorarzone wird mit Honorarzone III bewertet (Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI). Es wird beabsichtigt, die Leistungen in Stufen zu beauftragen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 5-7 (Leistungsstufe 3) mit zu verarbeitende Bausubstanz: entfällt
Grundleistungen: Gemäß HOAI besondere Leistungen: „Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung“ und „Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne Nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.
Umbauzuschlag: entfällt
Nebenkosten: Nach Bieterangebot
Aktuell erfolgt die planerische Bearbeitung der Leistungsphasen 1-4 durch das Büro Schmieder.Dau.Architekten.BDA, Kiel. Die Einreichung des Bauantrages ist nach aktuellem Terminplan für
November 2021 vorgesehen. Dem Büro Schmieder.Dau.Architekten.BDA ist eine Teilnahme an diesem Verfahren freigestellt. Ergänzend wird hier bereits kommuniziert, dass zur Aufforderung des indikativen Angebotes einer Erweiterung der Informationsunterlagen erfolgen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gemäß § 75, Abs. 1 VgV. Nachweis in Stufe 2.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, § 45 Abs. 2 VgV (Wichtung 15 %): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < [Betrag gelöscht] EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >=[Betrag gelöscht] EUR netto).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Wichtung 15 %), Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von < 6 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von >= 10 Mitarbeitern).
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV. Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (Wichtung pro Referenz 35 %, gesamte Wichtung 75 %
Mindestkriterien der Referenzen:
1) Eine von 2 Referenzen mit Objektplanung § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht,
2) Eine von 2 Referenzen mit Objektplanung § 34 HOAI, LPH 5-8 vollständig erbracht,
3) Mindesthonorarzone III oder höher,
4) Projektfertigstellung in den letzten 10 Jahren,
5) Angabe Auftragsgeber, Name und Telefonnummer,
6) Beide Referenzen als Feuerwachen oder Bauvorhaben Vergleichbarer Nutzung.
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt, dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für die jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Angaben zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von < 1 Mio. EUR,
— Referenz mit Bauen unter laufendem Betrieb = 4 Punkte.
Referenz ohne Bauen unter laufendem Betrieb = 0 Punkte.
Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2021 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche „Kommunikation“ ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
1) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe; 1.3) der Bekanntmachung). Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich. Es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der
Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können. Fragen sind bis einschließlich 30.7.2021 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren
Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht. Für den Einsatz der Bieterplattform benötigen Sie
Einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und aktuellem Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das HttpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
2) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und Abs. 3 VgV, – Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der Erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB),
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt.
5) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragssübergreifend oder Auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.
6) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Zuschlagskriterien:
— Organisation des Projektteams: 10 %,
— Berufliche Qualifikation des Projektteams: 30 %,
— Erfahrung Projektteam: 30,
— Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI): 30 %.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY4Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de