Polizeizentrum Eichhof, Kiel – Umbau Laborgebäude 11 und 13 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21 004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeizentrum Eichhof, Kiel – Umbau Laborgebäude 11 und 13
Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 2-8, stufenweise Beauftragung.
Kiel
— Polizeizentrum Eichhof, Umbau Laborgebäude 11 und 13
Im Rahmen der baulichen Zielplanung für das Polizeizentrum Eichhof soll der Umbau der Laborgebäude 11 und 13 zu einer primären Büronutzung erfolgen. Bei den Gebäuden handelt es sich um ehemalige Kasernengebäude mit dem Baujahr 1936, welche sukzessive in den letzten Jahrzehnten je nach Nutzung umgebaut und saniert wurden. Aktuell besteht in beiden Gebäuden eine Mischnutzung zwischen Büroflächen diverser Fachabteilungen sowie Laborbereichen der Kriminaltechnischen Untersuchung. Aktuell werden mit der Baumaßnahme „Neubau KTU Labor“ in Gebäude 14, welches direkt an das Gebäude 13 angebunden ist, neue Laborflächen geschaffen. Mit der Inbetriebnahme Ende 2021 erfolgt der Freizug der Laborflächen in Gebäude 11 und 13 und die zentrale Unterbringung im Gebäude 14.
Im Rahmen der Baumaßnahme im Gebäude 11 und 13 erfolgt der Rückbau der vorhandenen Laborbereiche und der damit verbundene Umbau zu flexiblen Büroflächen, welche im Rahmen eines Raumbedarfsanerkennungsverfahrens mit Bezug auf die Anforderungen der Zielplanung für die Nachnutzung festgelegt wurden. Weiterhin werden bestehende, in den Gebäuden verteilte Büronutzungen verschiedener Fachbereiche, mit der Bildung von zusammenhängenden Funktionsclustern zusammengeführt. Der Umbau bezieht sich primär auf die vom Rückbau betroffenen Laborflächen. Eine geschossbezogene Ausweisung in den Gebäuden, können den Grundrissen (in Anlage) entnommen werden, in welchen die Umbau- und Sanierungsbereiche gekennzeichnet sind. Geschosse bzw. Geschossbereiche welche aktuell einer Büronutzung zugeordnet sind, werden baulich primär nicht betrachtet. Bei Bedarf sind hier Renovierungsarbeiten durchzuführen. Mit dem Abschluss im Jahr 2017 wurde bereits eine brandschutztechnische Sanierung des Gebäudeensembles Haus 11/12/13 durchgeführt.
Der bauliche Leistungsumfang umfasst neben den erforderlichen Umplanungen der Raumaufteilungen für die spätere Büronutzung auch die energetische Gebäudesanierung, die u.a. Dach- und Fassadensanierung (Fenster) sowie Flächen gegen Erdreich und die damit verbundene Kelleraußenwanddämmung beinhaltet.
Weiterhin soll in beiden Gebäuden im Rahmen der Baumaßnahme die veraltete Netzwerkinfrastruktur allumfänglich durch eine moderne Verkabelung analog der aktuellen IT Standards der Polizei umgesetzt werden.
Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in gebäude- und geschossbezogenen Bauabschnittsbildungen unter Berücksichtigung einer gemeinsam mit dem Planer zu erarbeitenden Umzugs- und ggf. Interimsplanung für die Bauzeit. Sowohl die Gebäudeplanung als auch Ausschreibung erfolgt jedoch gebäudeübergreifend.
Weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Polizeizentrum Eichhof, Kiel – Umbau Laborgebäude 11 und 13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
— Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein,
— Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden,
— Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen,
— Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
— Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden,
— Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://Vergabekammerwimi.landsh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de