Miete oder Kauf eines Farbdrucksystems Referenznummer der Bekanntmachung: 133-600.02/010#002-0170/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24944
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete oder Kauf eines Farbdrucksystems
Beschaffung eines neuen Farbdrucksystems mit einem Volumen von jährlich ca. 1 700 000 Drucken.
Flensburg
Miete oder Kauf eines Farbdrucksystems mit einem jährlichen Volumen von ca. 1 700 000 Drucken.
Mindestvertragslaufzeit 48 Monate mit Option der Verlängerung auf 60 Monate.
Miete eines Farbdrucksystems mit Full-Service für 48 Monate mit Option der Verlängerung auf 60 Monate; Miete eines Farbdruckssystems mit Full-Service für 60 Monate; Kauf eines Farbdrucksystems mit Instandhaltung für 48 Monate mit Option der Verlängerung auf 60 Monate oder mit Instandhaltung für 60 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Siehe Anlage 3 – Europäische Eigenerklärung (EEE)
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 4 Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO)
Anschrift siehe Nr. I.1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 27.11.2019 ist die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes umzusetzen (BGBl. I, 770 ff.) und seit dem 27.11.2020 verpflichtend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).