Rahmenvertrag – Dienstradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 75-3603-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4621870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag – Dienstradleasing
Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung für Mitarbeitende des Kreises SL-FL. Es wir ein Dienstleister gesucht, der die Abwicklung des Fahrradleasings übernimmt.
Der Dienstleister muss über ein regionales Händlernetz verfügen und soll die Verfahrensabläufe des Leasings durch eine unterstützende online-Plattform übernehmen.
24837 Schleswig
Der Kreis Schleswig-Flensburg beabsichtigt einen Rahmenvertrag über das Leasing (reines Finanzleasing) von verschiedenen Fahrrädern möglichst vieler Hersteller für die Bediensteten des Kreises Schleswig-Flensburg abzuschließen.
Das Projekt Dienstfahrradleasing des Kreis Schleswig-Flensburg, mit dem der Gedanke eines aktiven Beitrags zum Klimaschutz bei den Angestellten und Bediensteten des Kreises Schleswig-Flensburg durch eine Initiative des Arbeitgebers gefördert wird, spricht nach aktueller rd. 1 000 Beschäftigte des Kreises Schleswig-Flensburg an.
Eine tatsächliche Abnahmemenge kann nicht genannt werden. Es wird von einer geschätzten Menge von 400 Leasingrädern ausgegangen.
Der Vertrag gilt ab Zuschlagserteilung für zunächst ein Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, wenn nicht einer der Vertragspartner vier Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens:
—— Muster eines Leasingvertrages,
—— Eigenerklärung zur Eignung,
—— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
—— Nachweis über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG).
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung,
— Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
—— Erklärung Leasingdauer (vgl. Ziffer 2.3.4),
—— Erklärung Datenschutzvereinbarung (vgl. Ziffer 3.3),
—— Firmenangaben,
—— Liste mit leasingfähigem losem und befestigtem Zubehör sowie individueller Komponenten (vgl. Ziffer 2.2.1),
—— Gastzugang zum Online-Portal (vgl. Ziffer 2.3.1),
—— Aussagekräftiges Konzept (vgl. Ziffer 2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich,
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D443985575 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de