Erweiterung des bestehenden Rechenzentrums für die Polizei Sachsen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des bestehenden Rechenzentrums für die Polizei Sachsen
B5566 Erweiterung des Ersatzrechenzentrums durch die Firma Hewlett-Packard GmbH
Erweiterung des Leistungsspektrums um nachträgliche Leistungen. Diese sind Branschutzkanäle für die Datenverkabelung, Produkte zur datentechnischen Anbindung und Dokumentationsanpassungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden,wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Abschluss einer Erweiterung zgl. folgender Leistungen:
— Bereitstellung von Brandschutzkanälen für die Datenverkabelung,
— datentechnsiche Anbindung,
— Anpassung der Dokumentation.
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschluss einer Erweiterung zgl. folgender Leistungen:
— Bereitstellung von Brandschutzkanälen für die Datenverkabelung,
— datentechnsiche Anbindung,
— Anpassung der Dokumentation.
Diese erweiterten Beschaffungen waren bei Abschluss des Vertrages mit der Hewlett-Packard GmbH nicht absehbar. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 b)a GWB sollte aus wirtschaftlichen Gründen ein Wechsel des Auftragnehmers nicht erfolgen. Durch die resultierende zeitliche Verzögerung auf Grund einer Neuausschreibung, würde ein umfangreicher Projektverzug entstehen.