Strukturfonds Los Druckleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/117

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17a2de6937f-44e8cfc4c5790d9d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strukturfonds Los Druckleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/117
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen

Los: Druckleistungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds

(Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und Lieferung.

Leistungen, die den Satz der ausgeschriebenen Druckleistungen betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung.

Der Abruf von Auflagen der Druckerzeugnisse erfolgt mit Einzelauftrag. Die jeweilige Auflage bestimmt sich nach der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Anzahl von Druckerzeugnissen.

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Druckerzeugnisse:

— Broschüren,

— Flyer,

— Plakate,

— Jahreskalender,

— Schreibblöcke,

— Notizbücher,

— Spiralblöcke/Notizhefte,

— Postkarten,

— Kreuzfolder,

— Haftnotizblöcke,

— Aufkleber.

Die Rahmenvereinbarung sieht eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge, eine garantierte Mindestabnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge vor. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.

Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 30. September 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird.

Diese Option ist vom Auftraggeber bis 3 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 30. September 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird.

Diese Option ist vom Auftraggeber bis 3 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF)

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft:

— Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben,

— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB,

— Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung,

— Erklärung zum Datenschutz.

Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.

Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu gemäß Ziffer 2.2. dieser Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.

Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Ggf. ist jeweils die Erklärung nach Ziffer 6.3 dieser Bewerbungsbedingungen abzugeben.

Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.1.1 der Bewerbungsbedingungen) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.1.2 der Bewerbungsbedingungen) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllenden Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.

Soweit vorgesehen sind vorzulegen:

— Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers,

— Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe von mindestens 3 Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen aus dem Bereich von Druckleistungen;

Jede der vorgelegten Referenzen muss mindestens einen der nachfolgend genannten 3 Leistungsbereiche beinhalten. Insgesamt müssen durch die vorgelegten Referenzen alle Leistungsbereiche abgedeckt werden. Mit einer Referenz können auch mehrere Leistungsbereiche abgedeckt werden.

Leistungsbereich 1: Broschüren/Zeitschriften

Die in den Referenzen benannten Broschüren/Zeitschriften müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:

— Umfang mindestens 24 Seiten,

— farbig,

Leistungsbereich 2: Flyer

Die in den Referenzen benannten Flyer müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:

— Umfang mindestens 4 Seiten,

— farbig,

— Format: DIN lang,

Leistungsbereich 3: Plakate

Die in den Referenzen benannten Plakate müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:

— farbig,

— Format: mindestens DIN A2,

Folgende Angaben sind zu tätigen:

— Auftraggeber,

— kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages/Projektes,

— Leistungsbereich als Inhalt des Auftrags,

— Umsetzungszeitraum des Auftrages.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2021
Ortszeit: 10:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2021

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