Rahmenvertrag Bewerbermanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2020-21 SK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bewerbermanagementsystem
Rahmenvertrag über eine Fachanwendung zur Durchführung des Bewerbermanagements des Freistaates Sachsen.
Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, beabsichtigt einen Vertrag über die Implementierung, Nutzung und Pflege eines standardisierten, webbasierten Bewerbermanagementsystems als SaaS-Lösung zu vergeben.
Sachsen
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zur Einführung eines standardisierten webbasierten Bewerbermanagementsystems als SaaS-Lösung zur Unterstützung der Stellenbesetzungsprozesse der Dienststellen des Freistaates Sachsen werden folgende Leistungen für die Pilotierungs- und Rolloutphase vergeben: a) Unterstützung des Projektmanagements des Auftraggebers (u. a. Durchführen von Workshops, Erstellen der Projektdokumentation, Datenschutzfolgeabschätzung), b) Konfiguration der Software (Customizing) nach Berücksichtigung von Optimierungspotenzialen an die fachlichen und technischen Anforderungen, c) Durchführung von Schulungen der Anwender sowie Administratoren, d) Überlassung des Bewerbermanagementsystems (Lizenz/-en, Kapazitäten des Rechen-zentrums/der IT-Plattform) zur Miete, e) Softwarepflege (Durchführung von Supportleistungen) nach vorgegebenen Serviceleveln, f) Migration der Daten zum Vertragsende (Migration in ein anderes Verfahren und/oder zu einem anderen Betreibermodell). Nach Vertragsende ist im Ergebnis eines zu gegebener Zeit durchzuführenden, weiteren Vergabeverfahrens vorgesehen, ein Bewerbermanagementsystem als SaaS- alternativ On Premise-Lösung zu nutzen. Dabei kommt auch der Kauf einer Landeslizenz in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Bewerbermanagementsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de