Aufbau eines Unified Endpoint Management (UEM) Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000043
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Unified Endpoint Management (UEM)
Als strategisches Ziel verfolgt Dataport den Aufbau eines „Unified Endpoint Ma-nagement (UEM)“ für die gemeinsame Verwaltung von Desktops, mobilen PCs wie Laptops und ultramobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets.
Als technische Basis für die Einführung des „Unified Endpoint Management (UEM)“ ist ein leistungsfähiges MDM-System für die Unterstützung von Systemen der Plattformen iOS, iPadOS, macOS, Android, Windows 10 und Linux erforderlich.
Gegenstand dieser Beschaffung sind
1. MDM-Softwarelieferung/Software-Lizensierung,
2. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei Einführung und Konfiguration,
3. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der Migration der Bestandsgeräte in das zukünftige MDM,
4. Schulungen für Administratoren.
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen
Bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungs- und E-Government-Strategien der Träger kommt der mobilen Kommunikation eine immer größere Rolle zu. Aktuell (Stand Februar 2021) betreibt Dataport ein Mobile Device Management (MDM) für ca. 58.000 Endgeräte mit Schwerpunkt auf den Betriebssystemen von Apple und Google
Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich die Zahl der zu verwaltenden Endgeräte bereits im Jahr 2023 in einem sehr weiten Korridor von 30.000 – 100.000 Endgeräten. Grund für diesen großen Zielkorridor sind nur schwer abschätzbare Rahmenbedingungen, z.B. politische Maßnahmenpakete in großen Behörden.
Als strategisches Ziel verfolgt Dataport den Aufbau eines „Unified Endpoint Management (UEM)“ für die gemeinsame Verwaltung von Desktops, mobilen PCs wie Laptops und ultramobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets.
Als technische Basis für die Einführung des „Unified Endpoint Management (UEM)“ ist ein leistungsfähiges MDM-System für die Unterstützung von Systemen der Plattformen iOS, iPadOS, macOS, Android, Windows 10 und Linux erforderlich.
Gegenstand dieser Beschaffung sind
1. MDM-Softwarelieferung/Software-Lizensierung,
2. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei Einführung und Konfiguration,
3. Unterstützungs- und Beratungsleistungen bei der Migration der Bestandsgeräte in das zukünftige MDM,
4. Schulungen für Administratoren.
Kernanforderungen (Auszug) an die neue MDM-Lösung sind:
— Verwaltung von Endgeräten mit den Betriebssystemen:
—— iOS (ab Version 14),
—— iPadOS (ab Version 14),
—— macOS (ab Version 11, Unterstützung der Architekturen M1 und In-tel),
—— Android for Enterprise (ab Version 10) sowie Samsung Knox (ab API-Level 30),
—— Windows 10 (SAC Versionen ab 1909 und LTSC Version ab 2019/1809).
— Hoch-ausfallsichere Serverarchitektur (Produkionssystem),
— Staging-Architektur (Produktion, Test, QS, Entwicklung, ...),
— Betrieb der Server im Dataport RZ2 („on premise“ Lösung),
— Compliance zu den gültigen Vorgaben der IT-Sicherheit (BSI Grundschutz, DSGVO, ...),
— Unterstützung von Übertragungswegen (WLAN, VPN),
— Integration IT-Support (User Helpdesk, 2nd und 3rd Level),
— User Self-Service,
— Monitoring im Betrieb (Funktion, Sicherheit),
— Reporting-Schnittstellen zu BI-Lösungen.
Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit zweimal um je ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2024 bzw. 31.12.2025.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende Rahmenvertragspartner Erfahrung im Betrieb von MDM-Infrastrukturen mit mehr als 20 000 mobilen Endgeräten und mehr als einer parallel betriebenen Betriebs-system-Plattform hat.
Erforderlich ist dabei auch die Einbringung von Know-how aus dem öffentlichen Sektor. Dabei muss der zukünftige Rahmenvertragspartner seine Expertise durch entsprechende Referenzprojekte nachweisen.
Der gewünschte Rahmenvertragspartner soll darüber hinaus über fachspezifische und konzeptionell-strategische Beratungskompetenz verfügen und die Umsetzung, insbesondere bei der Ersteinrichtung des neuen MDM-Systems und der Migration der bestehenden Endgeräte, mit hoher Qualität unterstützen.
Die Schätzungen zur Zahl der Endgeräte dienen nur zu Kalkulationszwecken. Eine Verpflichtung, die genannten Mengen zu beauftragen, besteht nicht.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 1.1.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit zweimal um je ein Jahr zu verlängern. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 31.12.2024 bzw. 31.12.2025.
Mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung gemäß Ziffer 5.4.2. werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Die Bewerber werden auf Grundlage der in III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) beschriebenen Bewertungskriterien ausgewählt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Die in den Bewertungskriterien der Abschnitte III.1.2) und III.1.3) jeweils erzielten Punkte werden dabei im Verhältnis von 20 %: 80 % gewichtet. Die so ermittelte Punktzahl stellt die für die Rangfolge maßgebliche Gesamtpunktzahl dar.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Methode UfAB 2018 Einfache Richtwertmethode.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zum „Jahresumsatz Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zum „Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden darauf überprüft, ob sie mindestens den benannten geforderten Wert beinhalten Dabei müssen die Angaben aller 3 Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Mindestwert erreichen.
Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgendes Mindestkriterium festgelegt:
Der Bewerber muss pro Geschäftsjahr einen Mindestumsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich in Höhe von 5 Mio. EUR netto vorweisen können.
5 Punkte erhält der Bewerber für 30 Mio. EUR, 15 Mio. EUR, 3 Punkte, 5 Mio. EUR, 1 Punkt, andernfalls 0 Punkte. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten.
Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgendes Mindestkriterium festgelegt:
Der Bewerber muss pro Geschäftsjahr einen Mindestumsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich in Höhe von 5 Mio. EUR netto vorweisen können.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzliste mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmeantrags seit mindestens einem Jahr operativ sind.
Als „Referenzprojekt“ wird hierbei betrachtet: Installation, Konfiguration und Be-trieb des UEM. Das UEM muss eine Mindest-Betriebszeit von einem Jahr aufweisen.
Im Wesentlichen vergleichbar bedeutet:
— Im Referenzprojekt werden Endgeräte von mindestens 2 der aufgeführten OS-Plattformen (iOS/iPadOS, macOS, Android, Windows 10) verwaltet.
— Die Gesamtzahl der verwalteten Endgeräte ist größer 20.000.
— Mindestens eine der Referenzen hat einen öffentlichen Auftraggeber.
Bewertung:
Ab 20 000 Endgeräten wird 1 Punkte vergeben
Ab 60 000 Endgeräten werden 3 Punkte vergeben.
Ab 100 000 Endgeräten werden 5 Punkte vergeben
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Bei der Bewertung der Referenzen muss der Bewerber nach dem unten bei den Bewertungskriterien beschriebenen Prüfungsschema mindestens eine Punktzahl von 80 der maximal erreichbaren 400 Punkte erreichen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Ver-fahren auszuschließen.
Ein Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er sowohl fachkundig als auch wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sowie technisch und beruflich leistungsfähig ist. Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Bewerber nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist. Bei dieser Prüfung beschränkt sich die Vergabestelle auf die Feststellung, ob die entsprechende Erklärung im Abschnitt Eignungskriterien des Teilnahmeantrages abgegeben worden ist und keine anderweitigen Hinweise bekannt sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können (§ 48 Abs. 7 und § 56 Abs. 2 VgV).
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ errechnet. Dazu wird die Gewichtung
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 20 %,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 80 %.
Angewendet. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 500 Punkte erzielt werden. Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine Rangfolge der Bewerber (siehe Ziffer 5.5. Teil A Teilnahmeunterlage).
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
— Das angebotene UEM gilt nur als geeignet in diesem Sinne, wenn es durch Google unter https://androidenterprisepartners.withgoogle.com/emm/ unter
„EMMs that have met the Android Enterprise Recommended requirements“ ausgewiesen wird.
Android Enterprise Solutions Directory - EMMs (androidenterprisepart-ners.withgoogle.com)
— Das angebotene UEM gilt nur dann als geeignet in diesem Sinne, wenn es durch die Fa. Samsung als „KNOX Validated Partner“ zertifiziert ist, siehe:
Knox Validated Partner Program | Knox Partner Program (samsungknox.com)
— Eine angebotenes UEM gilt nur dann als geeignet in diesem Sinne, wenn die Installation vollständig „on premise“ im Dataport-Rechenzentrum erfol-gen kann.
— Das angebotene UEM gilt nur dann als geeignet in diesem Sinne, wenn es die Zertifizierung nach ISO9001 vorlegen kann.
— Das angebotene UEM gilt nur dann als geeignet in diesem Sinne, wenn es die Zertifizierung nach ISO27001 vorlegen kann.
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG. Ausschließlich Personal mit erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung kann für Dataport tätig werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestellebittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (15.05.2020) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestellebeantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.