Reinigungsausschreibung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 599-1518
Fax: +49 431 / 599-1465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsausschreibung
Das Amt Kisdorf schreibt für verschiedene Standorte in der näheren Umgebung die Unterhaltsreinigung sowie die Grundreinigung aus.
Reinigung der Objekte in Kisdorf
Kisdorf
Zu reinigen sind die Räumlichkeiten der folgenden Objekte:
— Schule Kisdorf,
— Mehrzweckhalle Kisdorf,
— Bauhof Kisdorf,
— Feuerwehr Anbau Kisdorf,
— Integrationshaus Kisdorf,
— Friedhofshalle Kisdorf.
Die Reinigung der Fenster sind nicht Gegenstand der Unterhaltsreinigung sowie der Grundreinigung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit ist begrenzt auf maximal 4 Jahre bis zum 31. Dezember 2025.
Die ersten 3 Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftrag beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Reinigung der Objekte in der Umgebung von Kisdorf
Umgebung von Kisdorf
Zu reinigen sind die Räumlichkeiten der folgenden Objekte:
— Grundschule Wakendorf II,
— Sporthalle Wakendorf II,
— Sport-und Kulturzentrum Wakendorf II,
— Kellergeschoß im Kindergarten Wakendorf II,
— Sporthalle Kattendorf,
— Schule Struvenhütten,
— Halle für Alle Sievershütten.
Die Reinigung der Fenster sind nicht Gegenstand der Unterhaltsreinigung sowie der Grundreinigung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit ist begrenzt auf maximal 4 Jahre bis zum 31. Dezember 2025.
Die ersten 3 Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftrag beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob und im welchen Umfang — im Falle eines Auftrages — der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrag-/aufträge und Benennung der/s Nachunternehmens (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18. Oktober 2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 15. August 2021 an die GMSH, z. H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
8. Ausgefülltes Preisblatt pro Los.
9. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
10. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
11. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
12. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018 bis 2020) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Reinigungsdienstleistungen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
13. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
14. ausgefüllter Nachweis zur Berechnung des Stundenverrechnungssatz für Unterhaltsreinigung.
15. ausgefüllte Preiszusammenstellung für alle Leistungen pro Los.
16. unterschriebener Nachweis über Teilnahme an der Objektbesichtigung.
17. Konzept zur Qualitätssicherung in Bezug auf die Sicherstellung von qualifiziertem Personal sowie einer hohen Dienstleistungsqualität.
18. Eigenerklärung über die Reaktionszeiten bei Beschwerden.
Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Eine nicht durchgeführte Objektbesichtigung, führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Eine schriftliche Bestätigung der durchgeführten Objektbesichtigung ist dem Angebot verbindlich beizulegen. Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 15. August 2021 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Schmidt ([gelöscht]). Die Termine können innerhalb der 31. KW. 2021 - 32. KW. 2021 stattfinden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]