Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen Objektplanung am Klinikum Chemnitz gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0721/VI/03-Los 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pm-fellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen Objektplanung am Klinikum Chemnitz gGmbH
Die Klinikum Chemnitz gGmbH verfügt über eine Vielzahl von Standorten in Chemnitz und Umgebung, von einzelnen Ärztehäusern bis hin zu komplexen Kliniken. Die 3 Hauptstandorte sind die Krankenhäuser in der Flemmingstraße, Dresdner Straße und Bürgerstraße. In den nächsten Jahren sind umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, - teilweise mit ergänzenden Neubaukörpern - geplant. So sind für 2021/2022 im Investitionsplan noch 6 zu vergebende Einzelmaßnahmen mit Kosten KG 200-700 zwischen [Betrag gelöscht] EUR und 10 Mio. EUR vorgesehen. Der Investitionsplan insgesamt umfasst ca. 70 Mio. EUR brutto (incl. Medizintechnik). Dafür sind die im folgenden ausgeschriebenen Planungsleistungen aus einzelnen Leistungsphasen oder auch das komplette Leistungsbild nach HOAI erforderlich.
Für jedes Los werden bis zu 3 Rahmenvertragspartner ausgewählt. Vor jeder Einzelbeauftragung wird ein Wettbewerb zwischen den ausgewählten Rahmenvertragspartnern um die zu beauftragende Leistung durchgeführt.
Chemnitz
DEUTSCHLAND
Rahmenvereinbarung Los 1 Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung HOAI Teil 3.
Der Abschluss der Einzelaufträge, die sich aus dieser Rahmenvereinbarung ergeben, erfolgt gem. § 21 VgV, die Bedingungen werden in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren benannt.
Siehe IV.1.3.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1 + 2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 6 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers anhand der eingereichten Referenzprojekte bezüglich der funktionalen Anforderungen (40 % Gewichtung), der bautechnischen und gestalterischen Anforderungen (60 % Gewichtung). Ist keine Differenzierung möglich, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation des vorgesehenen Personals.
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer. Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erforderlich!
Der / die Projektleiter(in) im Los 1 „Objektplanung“ muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen.
Der / die Objektüberwacher(in) im Los 1 „Objektplanung“ muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine 5-jährige Berufserfahrung nach dem qualifizierenden Abschluss verfügen.
Notwendige Angaben zum Personal in allen Losen für Projektleiter(in) und Objektüberwacher(in):
— Name,
— Berufsstand / qualifizierender Abschluss,
— Datum des qualifizierenden Abschlusses.
b) keine Ausschlussgründe nach § 123 f GWB.
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und / oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen. Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
c) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und von 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft erklärt werden, im Auftragsfall die Deckungssumme für diesen Auftrag wie gefordert zu erhöhen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im jeweiligen Fachgebiet.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2019 bis 2021.
Keine
Es sind bis zu 3 vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 1.1.2011 bis 30.6.2021 in Betrieb genommen wurden, zu benennen. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag, abzurufen über die Vergabeplattform.
— Akutkrankenhaus, keine Rehaklinik o. ä.,
— Investitionsvolumen > = 2 Mio. EUR brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276), davon mindestens 1 Mio. EUR brutto für Umbaumaßnahmen unter laufendem Krankenhausbetrieb,
— die Bauleistungen wurden gewerkeweise nach VOB / A ausgeschrieben,
— Planungsleistung Objektplanung Gebäude mindestens LP 3-8 wurde erbracht. Die LP 8 muss vom Bewerber selbst vollständig erbracht worden sein, nicht nur künstlerische Oberleitung oder Leistungserbringung durch einen Subunternehmer, der bei diesem Verfahren nicht die LP 8 erbringt,
— Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Dafür ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung. bzw. eine plausible Erklärung für Abweichungen, falls zutreffend, erforderlich,
— Zusätzlich muss der Bewerber Erfahrungen beim Umgang mit Fördermitteln und der Erstellung eines Verwendungsnachweises besitzen. Das kann mit dem vorstehenden Referenzprojekt „Mindeststandard“ oder aber mit einem beliebigen anderen Projekt, bei dem die Investitionskosten > = 2 Mio. EUR brutto (KG 200-700 gemäß DIN 276) betrugen, nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis muss im Zeitraum zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2020 beim Zuwendungsgeber eingereicht worden sein und der Bewerber muss dazu die maßgebliche Zuarbeit geleistet haben bzw. ihn selbst erstellt haben.
Siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Vertrag kann optional verlängert werden, sofern sich erweist, dass die Investitionsmaßnahmen – z.B. in Abhängigkeit von der Finanzierung – nicht so schnell umgesetzt werden können, dass ein Leistungsabruf binnen vier Jahren nach Zuschlagserteilung möglich ist. Die Verlängerungsoption kann höchstens zweimal für je 12 Monate nach Ablauf der Festlaufzeit in Anspruch genommen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform ohne elektronische Signatur einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.