Stadt Itzehoe – Beauftragung von Planungsleistungen für die Grundsanierung Sportzentrum am Lehmwohld einschließlich 2. BA Energetische Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20851-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Itzehoe – Beauftragung von Planungsleistungen für die Grundsanierung Sportzentrum am Lehmwohld einschließlich 2. BA Energetische Sanierung
Die Stadt Itzehoe beabsichtigt die Grundsanierung des Sportzentrums Lehmwohld in Itzehoe. Die Grundsanierung des Sportzentrum umfasst neben der Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie der barrierefreien Erschließung die energetische Sanierung. Zudem sind Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Planungsleistungen sind Gegenstand dieser Beschaffung.
Itzehoe
Das Sportzentrum am Lehmwohld stammt aus dem Jahr 1976 und wird für den Sportunterricht der beiden angrenzenden Schulen und von mehreren Itzehoer Sportvereinen ganztägig genutzt.
Es umfasst 2 Einfeldhallen im Untergeschoss sowie eine Dreifeldhalle im ersten Obergeschoss. Die ebenfalls vorhandenen Umkleide- und Sanitäranlagen befinden sich im Unter- und Erdgeschoss. Der Tribünenbereich fasst ca. 500 Personen. Im ersten Obergeschoss befindet sich zudem ein regelmäßig genutzter Unterrichtsraum.
Gegenstand der Ausschreibung sind Maßnahmen zur Grundsanierung und energetischen Verbesserung des Gebäudes. Einzelheiten zu dem ausgeschriebenen Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Rahmen des 1. BA zur energetischen Fassadensanierung in 2018 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
— Erneuerung Fassadenverkleidung Eingangsbereich und Treppentürme EG bis UK Dach,
— Erneuerung Fassadenverkleidung UG/EG – Bereich Sporthalle IV+V,
— Erneuerung Fenster der Treppentürme,
— Erneuerung Fenster Sporthallen IV und V,
— Eingangsfassade - Metallbau und Fenster,
— Ausbau Klassenraum 1.OG.
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll im Wesentlichen im laufenden Hallenbetrieb umgesetzt werden. Teilsperrungen der Hallen und Umkleiden sind, je nach Erfordernis, denkbar. Diese müssen in entsprechenden Terminplänen dokumentiert und an alle Beteiligten kommuniziert werden.
Einzelheiten hierzu sind mit der Auftraggeberin nach Auftragserteilung abzustimmen.
Die Auftragserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsbilder der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2021). Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Maßnahmen, die dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume zuzuordnen sind. Ihr Leistungsinhalt ergibt sich aus den §§ 34 ff. HOAI, an dessen Leistungsbildern sich der Leistungsumfang orientiert.
Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind dementsprechend die folgenden Leistungsphasen:
— Phase 1: Grundlagenermittlung,
— Phase 2: Vorplanung,
— Phase 3: Entwurfsplanung,
— Phase 4: Genehmigungsplanung,
— Phase 5: Ausführungsplanung,
— Phase 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Phase 8: Objekt-/Bauüberwachung,
— Phase 9: Objektbetreuung.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungsphasen eins bis 3 beauftragt (stufenweise Beauftragung). Die übrigen Leistungsphasen werden im Bedarfsfalle gesondert von der Auftraggeberin abgerufen.
Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen eins bis neun. Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins bis 3 beauftragt (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auftragsdurchführung beginnt voraussichtlich im Oktober 2021 und endet spätestens mit Abschluss des Sanierungsprojekts mit Beendigung der Phase neun.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als 5 Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung „Gut“ (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität oder mit einen hohen Grad an Innovation betreut hat, erhält er die Bewertung „Sehr gut“ (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders Innovativ sind, erhält er die Bewertung „Hervorragend“ (10 Punkte). Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Planungsleistungen im Zusammenhang mit Sanierungsleistungen von Mehrzweckhallen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Baukosten berücksichtigen.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis 3 beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die Nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
— Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der Persönlichen Lage/Angaben des Bieters,
— Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR, sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR (§ 45 Abs. 4 VgV),
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärung über die Zahl der fest angestellten Mitarbeiter.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
— Angabe der in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die mit dem hier zu vergebenen Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Die Leistungen sind mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn sich aus ihnen Erfahrungen mit der Sanierung von Mehrzweckhallen ableiten lassen.
Anzugeben sind jeweils:
— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
— Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahre,
— Auftragsvolumen,
— Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters,
— Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
— Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.
Auftragsdurchführung durch Architekten und/oder Ingenieure erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Auftraggeberin führt zu Beginn des Verfahrens einen Teilnahmewettbewerb durch. In diesem Verfahrensstadium ist von den Bewerbern lediglich der Teilnahmeantrag samt der für den Teilnahmewettbewerb erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts wird die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Nur wer als geeignet ausgewählt wird und von der Vergabestelle benachrichtigt wurde, ist berechtigt, im zweiten Verfahrensschritt ein Angebot abzugeben,
— Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Angebotsformulars der Auftraggeberin. Das Angebotsformular wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch auf der Deutschen Vergabeplattform einzureichen,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform zu stellen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen,
— Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet.
Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist. Hierfür werden
Die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte aus der konzeptbezogenen Angebotswertung zusammengezählt und durch den Wertungspreis dividiert. Der Wertungspreis wird anhand der Angaben aus dem Preisblatt (als Nettobetrag) bestimmt. Der Quotient wird dann zur besseren Lesbarkeit mit der Konstante 10 000 multipliziert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist;
— Preis: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der angebotenen Einzelpreise für die Leistungsphasen eins bis neun und der Stunden- und Tagespauschale für einen Projektleiter, einen stellvertretenden Projektleiter, sonstige Architekten und Techniker, die mit dem Faktor 10 multipliziert werden. Das Preisblatt wird in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
— Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzepts bewertet. Das Konzept soll 15 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Das Projektdurchführungskonzept wird anhand von Unterkriterien bewertet, die im Folgenden näher spezifiziert werden. Für das Konzept kann ein Bieter maximal 30 Punkte erreichen. Die einzelnen Unterkriterien werden wie folgt bewertet:
1. Unterkriterium: Besondere Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts (max. 10 Punkte):
Der Bieter soll im Rahmen dieses Unterkriteriums zunächst darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen an die Sanierung (speziell unter Bezugnahme auf die erforderliche energetische Sanierung) umgeht. Besondere Anforderungen liegen in der Planung der Grundsanierung des Sportzentrums. Ein Augenmerk muss auch auf die Bereiche Brandschutz und die Sanierung er Sanitär- und Umkleideeinrichtungen gelegt werden. Zudem hat er auch die barrierefreie Erschließung bei seiner Planung zu berücksichtigen und in das Planungskonzept einzuordnen. Technisch hochwertige und innovative planerische Ansätze sowie eine energieeffiziente und nachhaltige Projektplanung werden besonders honoriert. Die Planungsleistung muss erkennen lassen, dass innovative Maßnahmen gefördert und bei der Planung berücksichtigt werden.
2. Unterkriterium: Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte):
Hier wird gewertet, wie der Bieter mit den weiteren an diesem Projekt beteiligten Planern (Auftraggeber, Architekten, Statiker) im Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte und die unterschiedlichen Nutzerwünsche und -bedürfnisse zu koordinieren gedenkt. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes, Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will. Der Bieter soll für eine reibungslose und synergiebetonte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektbeteiligten Sorge tragen und darstellen, wie eine kurzfristige und schnelle Erreichbarkeit realisiert werden kann. Die Koordinierung von Nutzerwünschen und Bedürfnissen sind konzeptionell zu berücksichtigen. Seine hierauf beruhenden Maßnahmen sind in seinem Konzept zu beschreiben. Besonders honoriert wird eine frühzeitige und über den gesamten Projektverlauf fortlaufende Einbeziehung sämtlicher Projektpartner.
3. Unterkriterium: Termin- und Kostenkontrolle (max. 10 Punkte):
Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Der Auftraggeberin kommt es auf eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierten Kostenkontrolle an. Die erforderliche Terminsicherheit soll durch frühzeitige Projektplanung abgesichert werden. Die hierfür erforderlichen Methoden soll der Bieter darlegen und erläutern, wie er die Einhaltung seiner Terminplanung sicherstellt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Die notwendigen Maßnahmen sind zu benennen, plausibel darzulegen und inhaltlich zu erläutern.
Die einzelnen Unterkriterien können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden.
— Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind.
— 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Konzept relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist
Insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept Eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern.
— Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte (insbesondere hinsichtlich Der besonderen planerischen Anforderungen an die Grund- und die energetische Sanierung) nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, die dem Sportzentrum gerecht werden, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte.
— Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem muss das Konzept erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die Grundsanierung des Sportzentrums verinnerlicht und konzeptionell gut gewürdigt hat. Die in den Unterkriterien benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.
— Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein besonders innovatives technisches und nachhaltiges Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet. Alle relevanten Leistungsaspekte müssen umfangreich und mit innovativen Ansätzen gewürdigt werden.
— Je Unterkriterium kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 30 Punkte für sein Projektdurchführungskonzept erreichen.
— Die Verhandlungen werden voraussichtlich Mitte Oktober 2021 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich Unter Berücksichtigung der aktuell pandemiebedingten dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das konkrete Vorgehen wird den Bietern rechtzeitig angekündigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRR2E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de