Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Versuchstieren für die Institute der MPG z. F. W. e. V.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Versuchstieren für die Institute der MPG z. F. W. e. V.
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Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Mit Nagern unterschiedlicher Züchter können trotz gleicher oder ähnlicher Modellbezeichnung aufgrund abweichender Genstruktur bei gleichem wissenschaftlichem Ansatz völlig unterschiedliche Forschungsergebnisse erzielt werden. Daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen einzusetzenden Tiere Bestandteil von Planung und Experimentaufbau in der Verantwortung der Forscher. Die Vorgabe genetisch bestimmter Nagermodelle sichert dabei als unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der Forschungen die Stabilität und die Vergleichbarkeit von Forschungsergebnissen ab.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung für die Lieferung von Versuchstieren für die Institute der MPG z. F. W. e. V.
Ort: Sulzfeld
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).