ÖPP-Projekt Neubau Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros und Rechenzentrums CAU Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-G0-19-0314000-4121.7

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 431 / 599-1479
Fax: +49 431 / 599-1465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ÖPP-Projekt Neubau Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros und Rechenzentrums CAU Kiel

Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-G0-19-0314000-4121.7
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214400 Bauarbeiten für Universitätsgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung, schlüsselfertiger Neubau, Gebäudemanagement sowie Bauzeitfinanzierung eines mehrgeschossigen Seminar-, Labor- und Bürogebäudes (ca. 4 100 qm NUF 1-6 DIN 277:2016) – Anteil von Laborflächen von ca. 30 % – für die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät (AEF) mit Büros des Rechenzentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf einem im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein stehenden Grundstück am Standort Ludewig-Meyn-Straße in Kiel mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).

Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie die Bauzeitfinanzierung der Investitionen und Leistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Die Endfinanzierung der Investitionen ist nicht umfasst.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

S. oben II.1.4 und die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Planungs- und Bauleistungen / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Gebäudemanagementleistungen / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Barwert der Zahlungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftrag enthält optionale Positionen (Bedarfspositionen) betreffend die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial sowie Mehrkosten aufgrund von zusätzlichem Bodenabtrag, Hindernisfunden und dergleichen nach Maßgabe der näheren Regeln in den Vergabeunterlagen. Dem Auftraggeber steht außerdem das Recht zur ordentlichen Teilkündigung von Dienstleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements nach Ablauf von jeweils 5 Jahren der Betriebsphase zu. Über weitere Optionen kann verhandelt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 058-132955
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68199
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431 / 988-4640
Fax: +49 431 / 988-4702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/07/2021

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