Haus 8, Austausch von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 042 21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus 8, Austausch von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen
Lieferung, Einbringung, Installation, Inbetriebnahme und Einweisung von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für den Einsatz im Haus 8 „Strahlenmedizin“.
Klinikum St. Georg gGmbH
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Haus 8 – „Strahlenmedizin“
Das Klinikum Sankt Georg Leipzig gGmbH beabsichtigt die Neuanschaffung von 2 Elektronenlinearbeschleuniger-Anlagen für die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie. Die Elektronenlinearbeschleuniger sollen die bestehenden Anlagen ersetzen: Fabrikat Siemens Typ Oncor, Anschaffung 2007, und Artiste, Anschaffung 2012. Die Linearbeschleuniger sollen besonders im Hinblick auf ihre Strahleigenschaften (Strahlgeometrie, Energien etc.) voll kompatibel untereinander sein. Patienten sollen bei konventioneller sowie intensitätsmodulierter Bestrahlungstechnik, ohne Umplanungsaufwand, schnell und sicher an den angebotenen Linearbeschleunigern bestrahlt werden können. Das vorhandene Onkologische Informationssystem Mosaiq und das Bestrahlungsplanungssystem Oncentra sind zu upgraden oder durch adäquate Softwarelösungen zu ersetzen. Die neu zu beschaffenden Anlagen sollen alle klinischen Fragestellungen der modernen Strahlentherapie abdecken sowie die bestmögliche Patientenversorgung gemäß dem Stand der Medizin und Technik für die nächsten 10 bis 15 Jahre, auch bei steigenden Patientenzahlen, ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.1 c) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage des Auszugs als Scan, nicht älter als 3 Monate),
5.1.d) Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie).
5.1 a) Unternehmensdarstellung mit Darstellung Bieterstruktur,
5.1 b) Unternehmererklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB,
5.1 e) Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschaden, Sachschaden sowie für reine Vermögensschäden),
5.1 f) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft,
5.2 Angabe der Anzahl der in Deutschland durchschnittlich angestellten Servicetechniker zur Reparatur und Wartung der Anlagen.
Zu 5.1.e) Mindest-Deckungshöhe Versicherungssummen:
7,5 Mio. EUR für Personenschaden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Die zu versichernde Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. (Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie)
Sofern die geforderten Deckungssummen nicht abgesichert sind, ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages eine Verpflichtungserklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe zu Vertragsbeginn, vorzulegen.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
Zu 5.2. Mindestanforderung von 30 Servicetechnikern.
5.3. Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzinstallationen in Deutschland (Art und Umfang bezogen auf den Leistungsgegenstand) mit einem Inbetriebnahme-Zeitpunkt nach dem 31.12.2016. Anzugeben ist je Referenz die Einrichtung, das Produkt, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sowie ein Ansprechpartner (Telefon-Nummer, E-Mail-Kontakt).
Zu 5.3. Mindestanforderung 3 Referenzinstallationen in Deutschland.
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
Eine Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften bzw. die Beteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht möglich. Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch. In Papierform eingereichte Angebote führen zur Nichtberücksichtigung.
Zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist eine einmalige kostenfreie Registrierung unter www.dtvp.de als Bieter erforderlich. Alle dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind an den geforderten Stellen mit einer Unterschrift zu versehen und im Bietermodul des DTVP hochzuladen. Der Bewerber trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RHTY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.