Ausstattung von Schulen der Landeshauptstadt Dresden mit WLAN Referenznummer der Bekanntmachung: DP_VgV_WLAN_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stesad.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung von Schulen der Landeshauptstadt Dresden mit WLAN
Mit der Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vom 17.9.2019 haben Bund und Länder Fördermittel bereitgestellt, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Mit dem „Digitalpakt Schule“ sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen für die Schulen geschaffen werden, um digitale Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln. Im Zuge dessen sollen ca. 133 Schulen der Landehauptsadt Dresden mit WLAN ausgestattet werden.
01069 Dresden
Gegenstand der geplanten Rahmenvereinbarung für die Ausstattung von ca. 133 Schulen mit WLAN sind die folgenden Leistungen:
— Lieferung und Montage von WLAN-Controllern, Controller- / Client-Lizenzen, Access Points,
— Serviceleistung.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage 1). Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Bieter über 48 Monate geschlossen. Alle Leistungen erfolgen per Einzelabruf.
Geliefert und teilweise installiert werden sollen folgende:
Mindestmengen:
— 3 034 Access Points,
— 100 WLAN-Controller.
Die tatsächlichen Abnahmemengen können höher ausfallen.
Die zu liefernden Höchstmengen betragen:
— 6 086 Access Points,
— 150 WLAN-Controller.
Eine Abnahme über die oben angeführten Mindestmengen hinaus kann nicht garantiert werden.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen liegt das Auftragsende voraussichtlich 10/2025 (Ablauf Rahmenvereinbarung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Kopie Berufsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bieterformular). Der Auszug aus dem Berufsregister muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist sein.
1.) Erklärung über das durchschnittliche jährliche Mittel der Mitarbeiteranzahl des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1.) Angabe zur jahresdurchschnittlichen Mitarbeiteranzahl:
Das durchschnittliche jährliche Mittel der Mitarbeiteranzahl wird mit 10 Mitarbeitern festgelegt.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Angebote anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen. Die Bewertung erfolgt unter den formal zulässigen Angeboten (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Zuschlagskriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Erfüllen mehrere Bieter mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bieterzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen der Preis.
Formale Prüfung Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen d. vollständigen Angebots über Vergabeplattform (Einreichung per Post, E-Mail oder Fax nicht zulässig),
3. Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben,
4. Angabe gemäß § 53 (8) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen oder beantragt sind,
5. Angabe Art der Bewerbung,
6. bei Bietergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder und Erklärung zur gesamtschuldnerische Haftung, falls zutreffend,
7. Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend,
8. Angaben Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gemäß § 47(1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend,
9. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge.
10. Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
11. Vorlage Gewerbezentralregisterauszug.
12. Auszug aus Berufsregister gemäß Pkt. III.1.1)
13. Angabe jährliches Mittel Mitarbeiteranzahl gemäß Pkt. III.1.2)
14. 2 vergleichbare Referenzen gemäß Pkt. III.1.3)
Zuschlagskriterien und Wichtung:
1.) Preis, Gewichtung 50 %;
2.) Arbeitsaufgaben, 50 %, davon:
2.1 Termin- und Kapazitätenplanung anhand des zu beauftragenden Projektes; 30 %, davon:
2.1.1 Darstellung der Terminsicherung, 10 %;
2.1.2 Darstellung einer möglichen kurzfristigen Verfügbarkeit vor Ort, 10 %;
2.1.3 Erläuterung eines Lösungsanssatzes zur terminlichen Umsetzung der vertraglich geschuldeten Termine bis Vertragsende, 5 %;
2.1.4 Darstellung der Kapazitätenplanung, 5 %;
2.2 Krisenmanagement - Darstellung von kritischen Situationen bzw. Störfällen und deren Lösungen anhand von Beispielen bei vergleichbaren Referenzen, 20 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0,1,2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
1.) Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV 2016:
1) 2 vergleichbare Referenzen: Begleitung (Lieferung und Montage) vergleichbarer Projekte, Leistung abgeschlossen im Zeitraum vom 1.7.2018 bis 30.6.2021.
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Formular zur Eigenerklärung (Bieterformular) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formular zur Eigenerklärung ist voll umfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen,
— Preisblatt: Das Preisblatt ist voll umfänglich auszufüllen,
— Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist vollumfänglich auszufüllen und in Textform zu unterschreiben,
— Erläuterungen zu den Arbeitsaufgaben.
Elektr. Angebotssabgabe in Textform, mit fortgeschrittener / qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte Emailadresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/ Bieter sicher zustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. Angebot d. Bieters dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren / Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit „Auftragnehmer“ der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYC9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.