Baubegleitende Ingenieurleistungen (örtliche Bauüberwachung) für die Maßnahme Hochwasserrückhaltebecken Göda, Neubau Hochwasserentlastungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 5.171.0120.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Baubegleitende Ingenieurleistungen (örtliche Bauüberwachung) für die Maßnahme Hochwasserrückhaltebecken Göda, Neubau Hochwasserentlastungsanlage
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Neubau der Hochwasserentlastungsanlage am Hochwasserrückhaltebecken in 02633 Göda im Landkreis Bautzen. Die hier zu vergebende Leistung betrifft die Örtliche Bauüberwachung inklusive besonderer Leistungen für die Baumaßnahme.
Göda
Deutschland
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Neubau der Hochwasserentlastungsanlage am Hochwasserrückhaltebecken in 02633 Göda im Landkreis Bautzen. Die hier zu vergebende Leistung betrifft die Örtliche Bauüberwachung inklusive besonderer Leistungen für die Baumaßnahme.
Ergeben sich während der Bauausführung weitere besondere Leistungen, können diese über Nachtragsvereinbarungen zusätzlich beauftragt und vergütet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baubegleitende Ingenieurleistungen (örtliche Bauüberwachung) für die Maßnahme Hochwasserrückhaltebecken Göda, Neubau Hochwasserentlastungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.