Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein – Ausschreibung einer ECM Software Referenznummer der Bekanntmachung: 20397-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rkish.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein – Ausschreibung einer ECM Software

Referenznummer der Bekanntmachung: 20397-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb und die Implementierung einer ECM-Software (Enterprise-Content-Management) zur digitalen Erfassung, Übertragung, Speicherung und Auswertung von Daten zur Unterstützung organisatorischer Prozesse in der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (im Folgenden: RKiSH). Im Weiteren siehe Ausführungen unter Ziffer II.2.4).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48814000 Medizinische Informationssysteme
48814200 Patientenverwaltungssystem
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

25746 Heide

25421 Pinneberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung bezieht sich auf

— Bereitstellung der Software (Überlassung als Concurrent Lizenzmodell mit „Peak“-Ausnahme),

— Unterstützung zur Einführung,

— Installation und Systemanpassungen,

— Realisierung von Schnittstellen,

— Migrationsleistungen (inkl. der Erstellung/Abbildung von Prozessen),

— Dokumentationsleistungen,

— Schulung von Administratoren und Anwendern,

— Unterstützung bei der Testkonzeption und -vorbereitung sowie

— Pflege und Support (Instandhaltung und User-Help-Desk)

Einer ECM-Software für die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH.

Das Enterprise-Content-Management soll als zentrale, bidirektionale Informationsplattform primär für den Kernprozess Einsatzdienst dienen. Ferner soll es Workflows in der Verwaltung und der Akademie unterstützen.

Zentrale Anforderung an ein ECM ist die Erfassung, Bearbeitung, Speicherung und Bereitstellung von Inhalten („Content“) zur Unterstützung organisatorischer Prozesse im Unternehmen. Content bedeutet strukturierte, schwach strukturierte und unstrukturierte Informationen mit Relevanz für die betrieblichen Abläufe. Diese Informationen sollen auf einer einheitlichen Plattform zur Nutzung primär betriebsintern und ggf. auch extern verfügbar sein.

Hierfür umfasst ECM mindestens die Funktionen Dokumentenmanagement, Wissensmanagement, Workflow-Management und Archivierung. Diese Funktionen sollen durch folgende Komponenten mindestens abgebildet werden:

1.ECM-Portal

Browser-basierte, personalisierte Oberfläche für den Zugriff auf Informationen unabhängig von der Art des internetfähigen Endgerätes, insbesondere als Mobile App.

2.ECM-Content-Warehouse

Zusammenführung und weitgehend automatisierte Verwaltung von Informationen aus verschiedenen Quellen im Unternehmen.

3.ECM-Workflow

Automatisiertes Auslösen, Nachhalten und Abschließen von Workflows durch Informationsbereitstellung, insbesondere mittels eines Ticketsystems

4.ECM-Wissensmanagement

Aufbereitung und Darstellung von Informationen für den Rückgriff auf eine Historie, auf Erfahrungen, bei der Themensuche.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zur Wertung der Qualität sind 4 Konzepte vorzulegen. Zusätzlich wird eine Präsentationsleistung und eine Teststellung erwartet, siehe auch VI.3). / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3.) zu entnehmen. Auf der unter I.3.) genannten Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Dieser ist unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 099-237535
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR5CD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2021

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