Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein – Ausschreibung einer ECM Software Referenznummer der Bekanntmachung: 20397-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rkish.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein – Ausschreibung einer ECM Software
Gegenstand der Ausschreibung ist der Erwerb und die Implementierung einer ECM-Software (Enterprise-Content-Management) zur digitalen Erfassung, Übertragung, Speicherung und Auswertung von Daten zur Unterstützung organisatorischer Prozesse in der Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (im Folgenden: RKiSH). Im Weiteren siehe Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
25746 Heide
25421 Pinneberg
Die Ausschreibung bezieht sich auf
— Bereitstellung der Software (Überlassung als Concurrent Lizenzmodell mit „Peak“-Ausnahme),
— Unterstützung zur Einführung,
— Installation und Systemanpassungen,
— Realisierung von Schnittstellen,
— Migrationsleistungen (inkl. der Erstellung/Abbildung von Prozessen),
— Dokumentationsleistungen,
— Schulung von Administratoren und Anwendern,
— Unterstützung bei der Testkonzeption und -vorbereitung sowie
— Pflege und Support (Instandhaltung und User-Help-Desk)
Einer ECM-Software für die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH.
Das Enterprise-Content-Management soll als zentrale, bidirektionale Informationsplattform primär für den Kernprozess Einsatzdienst dienen. Ferner soll es Workflows in der Verwaltung und der Akademie unterstützen.
Zentrale Anforderung an ein ECM ist die Erfassung, Bearbeitung, Speicherung und Bereitstellung von Inhalten („Content“) zur Unterstützung organisatorischer Prozesse im Unternehmen. Content bedeutet strukturierte, schwach strukturierte und unstrukturierte Informationen mit Relevanz für die betrieblichen Abläufe. Diese Informationen sollen auf einer einheitlichen Plattform zur Nutzung primär betriebsintern und ggf. auch extern verfügbar sein.
Hierfür umfasst ECM mindestens die Funktionen Dokumentenmanagement, Wissensmanagement, Workflow-Management und Archivierung. Diese Funktionen sollen durch folgende Komponenten mindestens abgebildet werden:
1.ECM-Portal
Browser-basierte, personalisierte Oberfläche für den Zugriff auf Informationen unabhängig von der Art des internetfähigen Endgerätes, insbesondere als Mobile App.
2.ECM-Content-Warehouse
Zusammenführung und weitgehend automatisierte Verwaltung von Informationen aus verschiedenen Quellen im Unternehmen.
3.ECM-Workflow
Automatisiertes Auslösen, Nachhalten und Abschließen von Workflows durch Informationsbereitstellung, insbesondere mittels eines Ticketsystems
4.ECM-Wissensmanagement
Aufbereitung und Darstellung von Informationen für den Rückgriff auf eine Historie, auf Erfahrungen, bei der Themensuche.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3.) zu entnehmen. Auf der unter I.3.) genannten Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Dieser ist unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR5CD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de