Betrieb eines NGA-Netzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-09-ZBMG
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zbmg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines NGA-Netzes
In diesem zweiten Förderprojekt plant und errichtet der Konzessionsgeber ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten des Zweckverbandsgebietes. Er beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH für eine Förderung der unterversorgten Adressen und gemäß dem Sonderaufruf Gewerbe für die Förderung von Gewerbegebieten erhalten. Zudem beabsichtigt er, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen.
Los 1 unterversorgte Adressen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest (ZBMG) beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung von unterversorgten Adressen und Gewerbegebieten. Mit dem hier gegenständlichen Förderprojekt 2 soll das Ausbaugebiet des ZBMG um einige Außerortslagen, Gewerbegebiete sowie Ortsrandlagen erweitert werden. Das Projektgebiet des Förderprojektes 2 betrifft Ortsteile in 10 Gemeinden, auf die sich die vorliegende Ausschreibung bezieht: Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe. Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Standorten. Der Konzessionsgeber beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Der Konzessionsgegenstand des Förderprojektes 2 gliedert sich in zwei Lose. Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019. Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH nach der Förderrichtlinie des Bundes erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Es sind hinsichtlich der aktiven Komponenten für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im download (Los 1) sowie Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch (Los 2) zu gewährleisten. Los 1 beinhaltet die unterversorgten Adressen („weißen Flecken“).
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Los 2 Gewerbegebiete gemäß Sonderaufruf Gewerbe
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest (ZBMG) beabsichtigt im Rahmen des Betreibermodells die Versorgung von unterversorgten Adressen und Gewerbegebieten. Mit dem hier gegenständlichen Förderprojekt 2 soll das Ausbaugebiet des ZBMG um einige Außerortslagen, Gewerbegebiete sowie Ortsrandlagen erweitert werden. Das Projektgebiet des Förderprojektes 2 betrifft Ortsteile in 10 Gemeinden, auf die sich die vorliegende Ausschreibung bezieht: Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Klein Nordende, Seester, Moorrege, Seestermühe. Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Standorten. Der Konzessionsgeber beabsichtigt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Der Konzessionsgegenstand des Förderprojektes 2 gliedert sich in zwei Lose. Die Umsetzung des Projekts erfolgt auf der Grundlage der Breitbandleitlinien der EU-Kommission, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 und der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019. Der Konzessionsgeber hat einen vorläufigen Förderbescheid der atene KOM GmbH nach der Förderrichtlinie des Bundes erhalten. Gem. Ziff. 8.3 des Förderbescheides ist auf die Gewerbegebiete des Loses 2 der Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete: Aufruf zur Antragseinreichung – Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen – gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 22.10.2015, in der Fassung vom 15.11.2018 nach Nr. 5.4 der Förderrichtlinie des Bundes anzuwenden. Zudem beabsichtigt der Konzessionsgeber, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein gemäß der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein – Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie – vom 14.5.2019, Amtsbl. Schl.H. 2019, 518 in Anspruch zu nehmen. Es sind hinsichtlich der aktiven Komponenten für alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im download (Los 1) sowie Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch (Los 2) zu gewährleisten. Los 2 beinhaltet die Gewerbegebiete gemäß dem Sonderaufruf Gewerbe.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1 unterversorgte Adressen
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 Gewerbegebiete gemäß Sonderaufruf Gewerbe
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 9884702
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.