Erarbeitung Landwirtschaftsstrategie Referenznummer der Bekanntmachung: 71-Z248/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erarbeitung Landwirtschaftsstrategie
Erarbeitung von Grundlagen einer Landwirtschaftsstrategie für den Freistaat Sachsen zur zukünftigen Ausrichtung der Nutztierhaltung sowie der Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Ackerbau.
Freistaat Sachsen
Gegenstand des Auftrags ist die Erarbeitung einer Vorlage für eine Landwirtschaftsstrategie für den Freistaat Sachsen zur zukünftigen Ausrichtung der Nutztierhaltung (Teil Nutztierhaltung) sowie der Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Ackerbau (Teil Ackerbau).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— ausgefülltes Formular Eigenerklärung Fachkunde,
— Erklärung zur politischen Unabhängigkeit als Beratungsdienstleister.
1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, mindestens eine Referenz aus allen nachfolgend genannten Bereichen; eine Projektreferenz muss im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit erarbeitet worden sein. Zu jeder Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen.
Bereiche: Nutztierhaltung, Tierwohl, Betriebsmanagement, pflanzliche Erzeugung, Pflanzenschutzmittel und Umwelt- Tier- und Verbraucherschutz
Wichtig: Die Projektreferenzen müssen sich inhaltlich auf die Grundlagenerarbeitung für eine strategische Ausrichtung beziehen. Der Bezug auf sächsische Bedingen/Strukturen ist von Vorteil.
2. Sonstige Nachweise, Publikationen oder sonstige Veröffentlichungen - sofern vorhanden, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu allen oben genannten Fachgebieten belegen und die eine Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Grundlagenerarbeitung für eine Landwirtschaftsstrategie erkennen lassen.
3. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; mindestens 3 Mitarbeiter mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss, möglichst naturwissenschaftlichem Bereich, sowie ein bis 2 technische Mitarbeiter mit der Qualifikation für die Erfüllung der Aufgabe.
4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufsausübung für die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
5. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363