Erbbaurechtsvertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: SH-CP-21
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.husum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbbaurechtsvertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes
Die Stadt Husum plant, die städtischen Flächen, auf denen heute der Campingplatz und das Freibad Schobüll stehen, mit einem Erbbaurecht zu belasten und dem Erbbauberechtigten aufzugeben, dort einen Campingplatz zu errichten und betreiben.
Ziel der Stadt Husum ist es, mit einem neuen und zukunftsweisenden Campingplatz mit Wassererlebnis die touristische Attraktivität Husums zu steigern und insbesondere den Übernachtungstourismus in Husum zu fördern und die Aufenthalts- und Verweildauer von Besuchern zu erhöhen.
Die Stadt Husum hat im Vorfeld zur Ausschreibung einen Masterplan erstellen lassen, der auf Grundlage der in der Landestourismusstrategie Schleswig-Holsteins formulierten Kernthemen darstellt, wie der bestehende Campingplatz im Husumer Stadtteil Schobüll zu einem neuen und zukunftsweisenden Campingplatz mit Wassererlebnis umgebaut werden kann. Der Masterplan ist Grundlage dieser Ausschreibung und steht richtungsweisend dafür, was die Stadt Husum umgesetzt haben möchte.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stadt Husum schreibt hiermit den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes mit Wassererlebnis nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) europaweit aus.
Die für das Projekt zur Verfügung stehende Fläche liegt an der Nordseestraße 35-37 in Husum und umfasst die folgenden Flurstücke, alle Gemarkung Schobüll, Flur 1:
— 18/1, Größe insg. 15 153 qm,
— 19/1, Größe insg. 11 041 qm,
— 26/7, Größe insg. 5 390 qm,
— 27/4, Größe insg. 826 qm,
— 26/8, Größe insg. 6 748 qm,
— 27/5, Größe insg. 8 995 qm,
— 26/9, Größe insg. 210 qm (teilweise fremd überbaut),
— 28/3, Größe insg. 6 359 qm mit einer Teilfläche.
Nähere Angaben zu den Grundstücken enthält die Vergabeunterlage unter Ziffer 3. Außerdem ist der Vergabeunterlage eine entsprechende Flurkarte als Anlage 2 beigefügt.
Baurecht für die beabsichtigte Nutzung besteht gegenwärtig nicht und soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans noch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für etwaige erforderliche Gutachten, von dem Erbbauberechtigten zu tragen sind.
Die Stadt Husum plant die Entwicklung und den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie den Abriss der Altanlagen im Jahr 2022 bis Anfang 2023 umzusetzen, so dass der Erbbauberechtigte voraussichtlich ab dem Frühjahr 2023 mit der Errichtung der für den Campingplatz mit Wassererlebnis erforderlichen Anlagen/Aufbauten beginnen kann.
Der Pachtvertrag für den Campingplatz läuft am 31.12.2022 aus. Der Pachtvertrag für den Kiosk wird voraussichtlich ebenfalls zum 31.12.2022 enden.
Die Stadt Husum überlässt die städtischen Grundstücke im Wege eines Erbbaurechts für die Dauer der technischen Nutzungsdauer der zu errichtenden Bauten, mindestens aber für 30 Jahre.
Der Campingplatz mit Wassererlebnis sollte folgende Mindestmerkmale aufweisen:
— Campingplatz mit zeitgemäßen und zukunftsweisenden Angebotsstrukturen im Bereich Übernachtung sowie zugehörigen Basisinfrastrukturen (u. a. Sanitäranlagen),
— Kinderspielplatz, der ganzjährig für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Die Stadt Husum errichtet und betreibt den Spielplatz. Der Bieter muss im Rahmen seines Konzeptes jedoch darlegen, auf welcher Fläche er den Spielplatz verorten würde. Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass für den Spielplatz eine Mindestgröße von 500 qm zu veranschlagen ist und zum anderen, dass der Spielplatz ganzjährig für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss.
Die Flächen, auf denen die Stadt Husum den Spielplatz errichtet und betreibt, verbleiben im Eigentum der Stadt Husum. Diese Flächen sind auch von der Bestellung eines Erbbaurechts ausgenommen und damit von dem zu schließenden Erbbaurechtsvertrag nicht umfasst.
Der Spielplatz ist jedoch ein fester Bestandteil des geforderten Konzepts und kann von der Öffentlichkeit ebenso wie von den Besuchern des Campingplatzes mit Wassererlebnis genutzt werden. Der Bieter verpflichtet sich deshalb mit Zuschlagserteilung, der Stadt Husum einen Zuschuss von einmalig [Betrag gelöscht] EUR zu dem Spielplatz zu geben.
— Wassererlebnis (öffentlich zugängliches Bade-/Wellnessangebot),
— Gastronomie sowohl für Besucherinnen und Besucher des Campingplatzes, den Durchreiseverkehr, als auch für Einheimische (Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit).
Der Campingplatz soll im Jahr mindestens vom 1. März bis zum 15. Oktober geöffnet sein. Das Wassererlebnis/die „Badestelle im Sinne des Masterplans“ ist mindestens vom 01. Mai bis zum 15. September zu öffnen und zu betreiben.
Nähere Angaben zur Ausgestaltung enthält der Masterplan, der der Vergabeunterlage als Anlage 1 beigefügt ist.
Sollte der Bieter in seinem Konzept ein Spielplatzangebot vorsehen, das über den von der Stadt Husum zu errichtenden Spielplatz hinausgeht, ist dies – einschließlich der Höhe des dann erforderlichen Zuschusses – im Rahmen der Verhandlungsphase mit der Stadt Husum zu klären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur/Organigramm), Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls der Bestehenden unmittelbaren Beteiligungen,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge (Kopie ausreichend),
— Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 9 zur Vergabeunterlage ausfüllen).
— Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je
Schadensfall; alternativ Eigenerklärung, dass eine Versicherung in der Höhe im Falle der Konzessionsvergabe abgeschlossen wird,
— Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich
Vorgeschrieben ist; falls das Unternehmen noch nicht lange genug besteht, die vorhandenen Geschäftsberichte oder Jahresabschlüsse. Sofern die vorliegenden Unterlagen nicht
Vorgelegt werden können, sind hilfsweise Nachweise vorzulegen, die zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers geeignet und mit einer Versicherung
Des Bewerbers über die Richtigkeit der vorgelegten Informationen versehen sind.
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
Vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— eine Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Beruft sich ein Bewerber im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften (siehe Anlage 6, die dann auszufüllen ist).
Bei der geplanten Inanspruchnahme von Nachunternehmen sind von den Nachunternehmen dementsprechend die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen.
a) Referenzen im Bereich des nachhaltigen, innovativen, zeitgemäßen Tourismus, im Bereich der naturnahen Beherbergung sowie im Bereich der Gastronomie.
Die als Referenz herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Kalenderjahre zurückliegen. Maßgeblich hierfür ist einerseits
Das Enddatum des entsprechenden Vertrags und der Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge andererseits. Laufende Referenzen werden entsprechend bewertet. (Anlage 10 ausfüllen);
b) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlagen 5 und 6 bei Bedarf ausfüllen).
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (siehe Anlage 6 zur Vergabeunterlage, die dann auszufüllen ist).
Bei der geplanten Inanspruchnahme von Nachunternehmen sind von den Nachunternehmen die Eignungsnachweise für die Leistungen zu erbringen, die die Nachunternehmer übernehmen sollen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist folgende Mindestanforderung zu erbringen:
Mindestens 1 Referenz gemäß III.1.3 a). Es ist das als Anlage 10 beiliegende Referenzblatt je Referenz vollständig ausgefüllt beizufügen.
Es kann auch eine aktuell noch laufende Referenz angegeben werden.
Die Stadt Husum errichtet und betreibt den gemäß Vergabeunterlage geforderten Kinderspielplatz. Der Spielplatz ist ein fester Bestandteil des geforderten Konzepts und kann von der Öffentlichkeit ebenso wie von den Besuchern des Campingplatzes mit Wassererlebnis genutzt werden. Der Bieter verpflichtet sich deshalb mit Zuschlagserteilung, der Stadt Husum einen Zuschuss von einmalig [Betrag gelöscht] EUR zu dem Spielplatz zu geben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Husum führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorgaben des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durch. Zunächst wird im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die von dem Konzessionsgeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Anlagen 8-10 zur Vergabeunterlage). Die geeigneten Bewerber werden anschließend von dem Konzessionsgeber aufgefordert, ein Erstangebot – und ggf. weitere Folgeangebote – abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe von Konzessionen im Oberschwellenbereich unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß § 155 ff GWB.
Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
In Bezug auf Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gilt nach § 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.