Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges — LF 10 — für die Freiwillige Feuerwehr Flößberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01 FRO/FW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frohburg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frohburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges — LF 10 — für die Freiwillige Feuerwehr Flößberg
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges — LF 10 — für die Freiwillige Feuerwehr Flößberg.
Fahrgestell und Aufbau
Frohburg
DEUTSCHLAND
Entsprechend Leistungsverzeichnis.
Feuerwehrtechnische Beladung LF 10
Frohburg
DEUTSCHLAND
Siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung LF 10
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber / Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teil der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebotes (§ 134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.