Rahmenliefervertrag Büromaterial (22/AD/2021)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 121-317944)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 361 / 7479-226014
Fax: [gelöscht]283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenliefervertrag Büromaterial (22/AD/2021)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Belieferung der Auftraggeberin mit Büromaterial, wie dieses sich aus dem definierten Warenkorb im Preisblatt (80) ergibt. Der Einzelabruf erfolgt über einen vom Auftragnehmer zu stellenden Online-Shop.
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zu den einzelnen Artikeln handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Rahmenvereinbarung beträgt sowohl für die Grundlaufzeit als auch für die optionalen Vertragsverlängerungen ein prozentuales Volumen von 30 % über den jeweils im Preisblatt (80) angegebenen Schätzwerten.
Der Auftragnehmer richtet einen speziellen, auf die im Warenkorb enthaltenen Artikel zugeschnittenen, Online-Shop ein.
Der Webshop wird beim Auftragnehmer gehostet. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten dürfen nur auf Servern in Deutschland oder der EU gehostet werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zu den einzelnen Artikeln handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen deutlich geringer ausfallen, d. h., von den Angaben im Preisblatt abweichen kann. Bei Angaben zu den einzelnen Artikeln handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Rahmenvereinbarung beträgt sowohl für die Grundlaufzeit als auch für die optionalen Vertragsverlängerungen ein prozentuales Volumen von 30 % über den jeweils im Preisblatt (80) angegebenen Schätzwerten.