Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 K 8033 Ausbau in Röhrsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-31-54.2.1.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 K 8033 Ausbau in Röhrsdorf
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 K 8033 Ausbau in Röhrsdorf.
Großenhain, DE
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 für den Ausbau der Kreisstraße 8033 in Röhrsdorf, Gemeinde Klipphausen.
Es gelten die Vergabebedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) vom 12.4.2016.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
Mindestbedingung für die Teilnahme: Teilnehmer, die vorgenannte Mindestbedingung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen,
2) Nachweise der Berufsqualifikation: Mindestbedingung:
I) Geforderte Qualifikation des Bieters/der Bieterin bzw. bei juristischen Personen des/der benannten Verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
1) Nachweis der beruflichen Qualifikation, welche im Sinne des §75 Abs.3 VgV zum Tragen der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt mit einem Schwerpunkt des Bauingenieurwesens oder gleichwertig.
2) Nachweise durch:
— Bescheinigungen über den Studienabschluss,
— Eintragung in ein Berufsregister, z. B. Architekten- oder Ingenieurkammer oder Handelsregister oder sonstiges.
II) Geforderte Qualifikationen für jeweils einen Mitarbeiter des Bieters:
1) Nachweis des Ausbildungsabschlusses als Ingenieur einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens oder gleichwertig mit dem Nachweis einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung als Ingenieur in den letzten 5 Jahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Angabe des Gesamtumsatzes pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Objektpla-nung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist für die letzten 3 Geschäftsjahre ein Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto je Jahr nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die Werte zu addieren.
b) Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe Mindeststandards).
Berufshaftpflichtversicherung mit mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen; die Versicherung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben und eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Ablauf des Versicherungsvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen. Ersatzweise eine Erklärung des Versicherers oder Eigenerklärung, dass die bestehende Versicherungspolice im Auftragsfall an diese Grenze angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis, der auch den Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft umfasst, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Das gilt auch für Eigenerklärungen. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
a) Durchschnittliche Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren, in den Leistungsbildern Objektplanung nach §§ 43, 47 und 51 HOAI i. V. m. Anlagen 12 bis 14 HOAI. Bei Bietergemeinschaft Werte addieren.
Der Bieter (betrachtet werden die Niederlassungen, von welchen das Bauvorhaben betreut werden soll) weist mindestens eine durchschnittliche Anzahl von 3 festangestellten Ingenieuren (ohne freien Mitarbeiter, Sekretariat, Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren, in den Leistungsbildern Objektplanung nach § 47 HOAI i. V. m. Anlagen 13 HOAI aus.
b) Referenz A — vom jeweiligen Auftraggeber bestätigte Referenz als Mindestbedingung:
Dem Angebot ist mindestens eine geeignete Referenz mit folgenden erbrachten Anforderungen beizulegen.
— Objektplanung Verkehrsanlage ab Honorarzone III für den Neu- oder Ausbau einer klassifizierten Straße (ab Kreisstraße),
— Mindestherstellungskosten: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Lph. 1 bis 4 HOAI wurden durch den Bieter erbracht,
— im Zeitraum 2018 bis 2021 zur Nutzung übergeben oder mind. zu 75 % fertig gestellt.
Mindestbedingung: Die Referenz A ist als Mindestbedingung dem Angebot beizufügen. Neben der Erfüllung der Mindestanforderung fließt die Referenz in die Wertung ein.
c) Qualifikation des eingesetzten Personals:
Die Nachweise dienen sowohl als Mindestkriterium in Bezug auf Vorhandensein als auch zur Bewertung.
Zur Bewertung siehe Bewertungsmatrix.
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter verpflichtet, die am Projekt zum Einsatz kommenden Personen verbindlich zu benennen. Die zu benennenden Personen sollen die Mitglieder des Projektteams sein, die federführend für den jeweiligen Fachteil zum Einsatz kommen werden. Im Einzelnen betrifft das folgende hauptverantwortliche Mitarbeiter:
1. Projektleiter.
2. Objektplaner Verkehrsanlagen.
Doppelfunktionen sind möglich.
Als Nachweis für die Angaben zur Person, der beruflichen Qualifikation und des Referenzobjekts sind nachfolgend genannten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1. Angaben zur Person (Name, Vorname),
2. Beruflicher Tabellarischer Lebenslauf,
3. Nachweis des Ausbildungsabschlusses als Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen o. glw.,
4. Nachweis einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung,
Die Dokumentation ist in elektronischer Form abzugeben mit folgendem Inhalt:
— Kurzbeschreibung,
— Übersichtskarte,
— beispielhafter Lageplan, Foto,
— beispielhafter Bauwerksplan, Foto,
— Angabe Gesamtkosten brutto des betreffenden Bauvorhabens,
— Eigenerklärung, dass das Teammitglied maßgeblich (> 50 % Beteiligung) an der Planung des jeweiligen Fachteils beteiligt war. Die Nachweise zur Qualifikation des Projektteams müssen vollständig vorliegen und den vorgenannten Mindestvorgaben entsprechen. Doppelfunktionen sind möglich. Angebote bzw. Bieter, die vorgenannte Mindestbedingungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 (1) bis (3) VgV.
Die Leistungen sind Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen; werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Rechtsform von Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mitbevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die gesamte Projektabwicklung einschl. des schriftlichen, digitalen und mündlichen Teils muss auf Deutsch erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen
Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen; werden sie auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht eingereicht, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Bei Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) kann das Formular manuell ausgefüllt oder der EEE-Online Service genutzt werden. Die Eigenerklärung ist in Textform elektronisch zu unterzeichnen und digital dem Angebot beizufügen. Nicht in Textform elektronisch unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt bzw. führen zum Ausschluss. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen. Für zusätzliche Informationen nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV, letzter Tag für die Einreichung von Bieterfragen ist der 27.7.2021. Die Einreichung von Eigenerklärungen und Angeboten per Post, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Jegliche Kommunikation (Änderung von Vergabeunterlagen, Informationsschreiben, etc.) wird über die Plattformwww.evergabe.de bereitgestellt. Auch Anfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über die Plattform gestellt werden. Sobald dort neue Informationen zu einem Vergabeverfahren veröffentlicht werden, erhalten Sie als registrierter Teilnehmer von evergabe.de eine E-Mail-Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen wurden, kann diese Benachrichtigung nicht erfolgen und der Wirtschaftsteilnehmer muss sich selbstständig bei evergabe.de über Änderungen/ Ergänzungen der Vergabeunterlagen innerhalb der Abgabefrist informieren.
Achtung! Bieteranfragen müssen elektronisch über eVergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Die Bewerber erklären förmlich mit Abgabe des Angebotes, dass die von ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV).
Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht erwünscht sind allg. Werbebroschüren u. Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge. Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde o. Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung.
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Verfahren Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.