Salzwiesenkartierung 2020-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Salzwiesenkartierung 2020-21
Die Nationalparkverwaltung (GB 3) führt im Turnus von 6 Jahren eine flächendeckende Erfassung und Bewertung aller Salzwiesen und Dünen an der Westküste von Schleswig-Holstein anhand der Flächenausdehnung, der Vegetationsentwicklung sowie der Nutzung der Lebensräume durch. Zusätzlich werden alle „Wertbiotope“ (= gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie) erfasst und bewertet.
Die Arbeiten werden von der Nationalparkverwaltung federführend organisiert und koordiniert und von den beteiligten Partnern finanziert. Als erster Baustein für diese Arbeiten ist in 2020 eine digitale CIR-Befliegung mit einer Matrixkamera durchgeführt worden. Nachfolgend sind nun die Kartierung der Salzwiesen und Dünen sowie die Bewertung der Salzwiesen und Darstellung der Ergebnisse in Auftrag zu geben.
2021: Salzwiesen Festlandsküste (ohne St. Peter-Ording),
2022: Salzwiesen u. Dünen der Inseln u. St. Peter-Ording, Halligsalzwiesen.
Die Kartierung auf Helgoland kann entweder 2021 oder 2022 erfolgen.
Die Nationalparkverwaltung (GB 3) führt im Turnus von 6 Jahren eine flächendeckende Erfassung und Bewertung aller Salzwiesen und Dünen an der Westküste von Schleswig-Holstein anhand der Flächenausdehnung, der Vegetationsentwicklung sowie der Nutzung der Lebensräume durch. Zusätzlich werden alle „Wertbiotope“ (= gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie) erfasst und bewertet.
Die Arbeiten werden von der Nationalparkverwaltung federführend organisiert und koordiniert und von den beteiligten Partnern finanziert. Als erster Baustein für diese Arbeiten ist in 2020 eine digitale CIR-Befliegung mit einer Matrixkamera durchgeführt worden. Nachfolgend sind nun die Kartierung der Salzwiesen und Dünen sowie die Bewertung der Salzwiesen und Darstellung der Ergebnisse in Auftrag zu geben.
Die angegebene Laufzeit des Vertrags unter II.2.7) kann sich aufgrund von z. B. Witterungseinflüssen ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Salzwiesenkartierung 2020-21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht..
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18. Juni 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Fragen-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist..
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt)
2. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8. Feb. 2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28. Feb. 2019, S. 40)
Präqualifikation
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]