Trinkwasserkonzession Gemeinde Seester Referenznummer der Bekanntmachung: WK-SEE-21
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasserkonzession Gemeinde Seester
Mit Ablauf des 31.12.2021 endet der Vertrag zwischen der Gemeinde Seester und der Holsteiner Wasser GmbH über die Benutzung öffentlicher Grundstücke und Wege für die öffentliche Versorgung mit Wasser in der Gemeinde Seester.
Die Gemeinde Seester beabsichtigt, einen neuen Wasserkonzessionsvertrag abzuschließen.
Daher gibt die Gemeinde Seester hiermit das Auslaufen dieses Vertrages bekannt und fordert Wasserversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Vertrages über das Wegenutzungsrecht für das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Seester (nachfolgend auch „Konzession“ oder „Wasserkonzessionsvertrag“) interessiert sind auf, sich an dem Verfahren um die Wasserkonzession zu beteiligen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Seester ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein. Die Gemeinde Seester hat eine Fläche von ca. 11,57 km2 und 1017 Einwohner (Stand Dez. 2019). Sie sucht einen Vertragspartner, der das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Seester bereitstellt und betreibt.
Nähere Angaben zu dem Wasserversorgungsnetz in der Gemeinde Seester, welches alle Wasserverteilungsanlagen samt deren Zubehör, insbesondere Mess-, Steuer- und Telekommunikationsleitungen und -anlagen, und alle sonstigen Anlagen einschließlich Gebäude und der Löschwasserversorgung umfasst, erhalten Sie gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 1 zur Vergabeunterlage).
Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen im Gemeindegebiet und bisherige Inhaberin der Wegenutzungsrechte im Gemeindegebiet ist die Holsteiner Wasser GmbH. Der Wasserkonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Seester und der Holsteiner Wasser GmbH endet am 31.12.2021.
Die Gemeinde Seester sucht mit diesem Verfahren einen Vertragspartner für den Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrags ab dem 1.1.2022. Es ist eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren vorgesehen.
Mit dem abzuschließenden Wasserkonzessionsvertrag wird dem Vertragspartner der Gemeinde Seester das Recht zur Wegenutzung für die ausschließliche öffentliche Wasserversorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet eingeräumt. Der Vertragspartner wird zugleich verpflichtet, die öffentliche Wasserversorgung im Vertragsgebiet während der Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Eine Klärung des Übertragungsanspruchs für die Wasserversorgungsanlagen gegenüber dem bisherigen Konzessionär (Altkonzessionär) obliegt ausschließlich dem Bieter.
Die Gemeinde Seester würde dem obsiegenden Bieter auf dessen Wunsch ihren Anspruch auf Erwerb der Anlagen aus dem Altkonzessionsvertrag abtreten, wenn der Bieter die Gemeinde im Gegenzug von etwaigen Ansprüchen des Altkonzessionärs freistellt.
Die Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen unterliegt gem. § 149 Nr. 9 Buchstabe a) GWB ausdrücklich nicht dem allgemeinen Vergaberecht. Die europaweite Bekanntmachung dient lediglich dazu, die aus dem Transparenzgrundsatz abgeleiteten Publikationspflichten einzuhalten.
Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vorschriften des Vergabeverfahrens gemäß GWB und KonzVgV eingehalten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur/Organigramm), Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls der bestehenden unmittelbaren Beteiligungen,
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge (Kopie ausreichend),
— Erklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123, 124 GWB nicht vorliegen (Anlage 8 zur Vergabeunterlage).
— Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall; alternativ Eigenerklärung, dass eine Versicherung in der Höhe im Falle der Konzessionsvergabe abgeschlossen wird,
— Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls das Unternehmen noch nicht lange genug besteht, die vorhandenen Geschäftsberichte oder Jahresabschlüsse. Sofern die vorliegenden Unterlagen nicht vorgelegt werden können, sind hilfsweise Nachweise vorzulegen, die zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers geeignet und mit einer Versicherung des Bewerbers über die Richtigkeit der vorgelegten Informationen versehen sind,
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— eine Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und /oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Beruft sich ein Bewerber im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlage).
Bei der geplanten Inanspruchnahme von Nachunternehmen sind von den Nachunternehmen dementsprechend die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen.
a) Referenzen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung von Letztverbrauchern, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, z.B. der Betrieb der eigenen Wasserversorgungsanlagen oder Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte; die als Referenz herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Kalenderjahre zurückliegen. Maßgeblich hierfür ist einerseits das Enddatum der Wasserversorgung und der Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge Andererseits. Laufende Referenzen werden entsprechend bewertet. (Anlage 9 zur Vergabeunterlage ausfüllen),
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie Ihrem Unternehmen angehören oder nicht. Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten bei der Errichtung und dem Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes zu erbringen,
c) die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
d) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
e) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
f) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlagen 3 und 4 zur Vergabeunterlage).
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und /oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (siehe Anlage 4 zur Vergabeunterlage).
Bei der geplanten Inanspruchnahme von Nachunternehmen sind von den Nachunternehmen die Eignungsnachweise für die Leistungen zu erbringen, die die Nachunternehmer übernehmen sollen.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Mindestanforderungen zu erbringen:
1. Mindestens 1 Referenz gemäß III.1.3 a). Es ist das als Anlage 9 der Vergabeunterlage beiliegende Referenzblatt je Referenz vollständig ausgefüllt beizufügen.
Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
Die Referenz muss in ihrer Größenordnung mindestens mit derjenigen der Gemeinde Seester (1017 Einwohner) vergleichbar sein.
Es kann auch eine aktuell noch laufende Referenz angegeben werden. Aus den Angaben muss sich aber ergeben, dass mindestens ein Jahr der Wasserversorgung bereits absolviert wurde.
2. Der Bieter muss über mindestens 2 für den Wassernetzbetrieb und die Wassergewinnung und -aufbereitung fachlich qualifizierte technische Mitarbeiter im Unternehmen verfügen. Aus den Angaben gemäß III.1.3 b) muss sich ergeben, dass der Bieter über mindestens eine/n geprüfte/n Wassermeister/in und eine/n geprüfte/n Netzmeister/in verfügt bzw. jeweils eine vergleichbare Qualifikation. Die Vergleichbarkeit ist seitens des Bewerbers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde Seester hat bei dem bisherigen Konzessionsnehmer Informationen über das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Seester angefordert. Eine Aufstellung der angeforderten Informationen findet sich in Anlage 6 zu der Vergabeunterlage.
Die vom bisherigen Konzessionsnehmer übermittelten Informationen werden gegen Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 1 zur Vergabeunterlage) übermittelt.
Bitte übersenden Sie daher die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet über das Vergabeportal an den Auftraggeber.
Sollte der Altkonzessionär im Verlauf des Verfahrens weitere Informationen bereitstellen, werden diese ebenfalls unverzüglich den am Verfahren Beteiligten übermittelt, die eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
Die Gemeinde Seester übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
Sollten Bewerber der Auffassung sein, dass die von der Gemeinde Seester beim bisherigen Konzessionsnehmer angeforderten Informationen oder die den Bewerbern tatsächlich zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichend sind, werden diese aufgefordert, der verfahrensleitenden Stelle unverzüglich mitzuteilen, welche zusätzlichen Informationen sie benötigen. In der Mitteilung ist zu begründen, warum diese zusätzlichen Informationen benötigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Angelehnt an § 47 EnWG sind Rechtsverstöße, die aus der Bekanntmachung über das Auslaufen des Wasserkonzessionsvertrags und die Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen sowie der Vergabeunterlage erkennbar sind, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gegenüber der Gemeinde Seester zu rügen. Werden bis zum Ablauf der Teilnahmefrist keine Rechtsverstöße, die sich aus der Bekanntmachung einschließlich der Anlagen ergeben, geltend gemacht, sind Unternehmen mit entsprechenden Einwänden präkludiert.