Beschaffung Accesspoints im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 30310/2/6/21/764
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Accesspoints im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes Schulen
— Lieferung von ca. 820 WLAN Accesspoints Bintec W2022AC-EXT (zwingende Produktvorgabe!),
— Lieferung von ca. 140 Lizenzen (6er-Packs) für vorhandene Controller,
— Lieferung von ca. 125 steckernetzteilen 12V mit EU Stecker (5500002091).
Annaberg-Buchholz
DEUTSCHLAND
— Lieferung von ca. 820 WLAN Accesspoints Bintec W2022AC-EXT (zwingende Produktvorgabe!),
— Lieferung von ca. 140 Lizenzen (6er-Packs) für vorhandene Controller,
— Lieferung von ca. 125 steckernetzteilen 12V mit EU Stecker (5500002091).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitserklärung
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Unbedenklichkeitserklärung
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angaben zu den Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Unbedenklichkeitserklärung
Der Bewerber/Bieter erklärt in diesem Formblatt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachgekommen ist, sich sein Vermögen nicht in Insolvenz-/Konkursverfahren oder Liquidität befindet, er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat, er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, er in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 6 S. 1 und 2 Arbeitsnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ebenso hat der Bewerber/Bieter die Nummer anzugeben, unter der sein Betrieb Mitglied der entsprechenden Berufsgenossenschaft ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
–
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de