Digitalpakt Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 08/60/09/21/1-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalpakt Schule
Lieferung und Montage interaktiver Anzeigetechnik.
19 Schulen in 08523 Plauen
Im Rahmen des Digitalpakt Schule ist vorgesehen, an allen 19 Plauener Schulen, vergleichbare interaktive Tafelsysteme zu installieren.
Bei den in den Leistungsverzeichnistexten aufgeführten Typenbezeichnungen handelt es sich um Referenzmodelle deren Leistungsparameter mindestens gefordert werden.
Alternative Geräte mit mindestens vergleichbaren Parametern sind zugelassen.
Auf die gesamte gelieferte Hardware sind 5 Jahre Garantie zu gewähren.
Die Lieferung der angebotenen Technik bis in die jeweiligen Klassenzimmer ist in die Angebotspreise zu integrieren.
— Interaktiver Laserprojektor (200 x 120 cm) und Tafelsystem (2 grüne Flügel) 76 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor (200 x 120 cm) und Tafelsystem (2 weiße Flügel) 1 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor mit höhenverstellbaremTafelsystem (200 x 120 cm) 74 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor mit höhenverstellbaremTafelsystem (250 x 150 cm) 3 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor mit festerTafel (200 x 120 cm) 2 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor 14 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor (200 x 120 cm) mit höhenverstellbaremTafelsystem und 2 grünen Flügeln 6 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor mit höhenverstellbarem Tafelsystem (200 x 120 cm) 12 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor mit festerTafel (200 x 120 cm) 2 Stück,
— Laserprojektor 6 Stück,
— Interaktiver Laserprojektor 26 Stück,
— Flexibler Laserprojektor 29 Stück,
— Dokumentenkamera 49 Stück,
— Lautsprechersystem 24 Stück,
— Installationsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1) bis III.1.3) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren
Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieteranfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, d. h. bis spätestens 30.7.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.