Komplettsanierung des Bestandsgebäudes Riebeckstraße 50 und Kapazitätserhöhung des Standortes zur 5-zügigen Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: GS_Riebeckstr50_M
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Komplettsanierung des Bestandsgebäudes Riebeckstraße 50 und Kapazitätserhöhung des Standortes zur 5-zügigen Grundschule
Die kreisfreie Stadt Leipzig ist mit ca. 593 150 Einwohnern die einwohnerreichste Stadt und eines der 6 Oberzentren im Freistaat Sachsen. Die Fritz-Baumgarten-Schule befindet sich im Osten Leipzigs im Stadtteil Reudnitz, das Grundstück wird verkehrlich durch die Riebeckstraße erschlossen. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete Zentrum-Südost, Reudnitz, Thonberg und Stötteritz angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Riebeck-straße (Buslinie 70) und Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15). Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich in der Gemarkung 0426 Thonberg und umfasst die Grundstücke 127/1-6, 8, 9, 128/1 und 272. Das Bestandsgebäude ist voll erschlossen. Die Leitungen für Trinkwasser, Abwasser, Elektro und Telekom verlaufen im Bereich des mittleren Gebäudeteils von der Judith-Auer-Straße entlang des Neubaus ins Gebäude. Die Erschließung mit Fernwärme erfolgt von Norden über den Schulhof kommend seitlich in den Gebäudeteil A2. Anlass und Zweck der Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bilden der Schulentwicklungsplan der Stadt und das Investitionsprogramm Schulhausbau sowie der Planungsbeschluss der Stadt Leipzig VII-DS-00944. Baurechtliche Grundlage sind die Regelungen des BauGB, der Baunutzungsverordnung sowie alle einschlägigen EU- und Landesrechte, insbesondere die Sächsische Bauordnung (SächsBO) in aktueller Fassung. Daneben werden die einschlägig gültigen Normen und technischen Vorschriften in geltender Fassung als Voraussetzung gesehen und sind zu berücksichtigen. Entsprechende Bau- und Planungsvorschriften sind zu beachten. Mit Beschluss VI-DS-02019 vom 16.12.2015 wurde ursprünglich eine Kapazitätserweiterung des Grundschulteils auf vier Züge unter Berücksichtigung der Nutzung eines Teils des Bestandsgebäudes durch die Förderschule geplant. Hierfür wurde zur Erfüllung des Raumprogramms der 4-Zügigkeit der Erweiterungsbau als Neubau und Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung im Bestandsbau geplant. Im Zuge des Baufortschritts des Erweiterungsbaus wurde die Nutzungssituation neu bewertet (absehbarer Auszug der Förderschule und Bedarf der 5-Zügigkeit).
Mit Änderungsbeschluss VI-DS-02019-DS-03 vom 24.07.2017 wurden daher die Maßnahmen zur Teilmodernisierung/Brandschutzertüchtigung des Bestandsbaus zugunsten einer späteren Komplettmodernisierung des Bestandsbaus unter Berücksichtigung der 5-Zügigkeit ohne Nutzung durch die Förderschule zurückgestellt. Die Machbarkeitsstudie befindet sich in Anlage A.8. Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A) mit einer BGF von insgesamt 4 552 m2 und einem 2-geschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B) mit einer BGF von insgesamt 1 915 m2, der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt (siehe nachfolgende Abbildung). Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Neubau erschließt. Zum Schulstandort gehörig befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Das zu modernisierende Bestandsgebäude wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus drei Gebäudeteilen (A1-A3) sowie dem Erweiterungsbau (B). Detaillierte Informationen sind der Vergabeunterlage sowie Anlage A zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Leipzig, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten):
— LPH 2: Aufstellen von Raumbüchern mit Angaben zur baulichen und technischen Ausstattung aller Räume und Übergabe nach Fertigstellung an den Bauherrn so wie ausgeführt;
— LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern; Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. Fachraumplanung: Fachraumplanung für die Räume Werken (einschl. Nebenraum) und Bibliothek. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
— Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“),
— Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
— LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form;
— Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums als Plattform für den Datenaustausch, zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner;
— Fortführung der Fachraumplanung.
Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.
Brandschutzkonzept gemäß Vertrag § 3 (2.5, Punkt „Brandschutzkonzept“); Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik sowie Leistungsbild Raumakustik gemäß Vertrag § 3 (2.4, Punkt 2a, b, c).
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Vertragsmuster B1 bis B3 werden nachgereicht.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Leipzig, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundlei-stungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertrags-muster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftrag-nehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Das Vertragsmuster wird nachgereicht.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Leipzig, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
- LPH 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches als Zuarbeit zum Gesamtraumbuch, das durch den Objektplaner erstellt wird.
- LPH 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grund-leistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
2. Besondere und zusätzliche Leistungen:
LPH 5: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 3 Abs. 5 verwiesen. Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Das Vertragsmuster wird nachgereicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildberg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04299
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildberg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildberg
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01665
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.