Quartiersschule Ihmelsstraße 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 020B Fassadenarbeiten Metallbau Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00216
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstraße 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 020B Fassadenarbeiten Metallbau
Los 020B Fassadenarbeiten Metallbau, 04315 Leipzig.
Leipzig
Vorgehängte Außenwandbekleidung Ausführung als Aluminiumtafel-Fassadenbleche, rechtwinklig / rechteckig gefaltet, inkl. Dekorlochung, montiert auf Unterkonstruktion: Einbau bis ca. 14,00 m über Gelände einschl. einzukalkulierenden Hubbühnen / Gerüsten:
— 1 600 m2 Mineralwolleplatten-Wärmedämmung, 120 mm, 0,035 W/(mK),
— 1 600 m2 Alu-bzw. Stahl-Unterkonstruktion (verzinkt) nach Eigenstatik,
— 1 600 m2 Vorhangfassade aus Aluminiumtafel-Fassadenblechen, rechtwinklig / rechteckig gefaltet mit Dekorlochung, einschl. Stabgitterkonstruktionen in gestalterischer Form und in Größe und Verlauf an die Hochsicken des Fassaden-Designbleches angepasst,
— 230 m2 Vorhangfassade-Untersichtsbekleidung aus Alu-Glattblechtafeln.
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Anforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstraße 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 020B Fassadenarbeiten Metallbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).